Termin Informationen:
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Mi26Sep20189:30 bis 16:30 Uhr Zentrum für gesellschaftliche Verantwortung (ZGV) in Mainz
Fortbildung: „Die Dublin III-Verordnung für Fortgeschrittene“
Am 26. September 2018 von 9:30 bis 16:30 Uhr
Die Dublin-Verordnung regelt die Zuständigkeit der EU-Staaten für ein Asylverfahren. In der Beratungspraxis stellen als unzulässig abgelehnte Asylanträge ein wichtiges Thema dar. Die Fortbildung will bestehendes Wissen über den Ablauf des Dublin-Verfahrens, Fristen und Rechtsbehelfe vertiefen und darstellen, wie betroffene Geflüchtete unterstützt werden können.
Weitere Themen der Fortbildung sind:
- Vorgehen nach Ende der Überstellungsfrist bzw. dem Selbsteintritt, Übergang ins nationale Asyl(zweit)verfahren
- Rechtliche Situation der „Dublin-Rückkehr*innen“
- Sonderfall „Anerkannte“ – Personen, die bereits in einem EU-Staat internationalen Schutz erhalten haben
Referentin: Maria Bethke, Asylverfahrensberaterin
Zielgruppe: Fachkräfte der Migrations- und Flüchtlingsarbeit und Ehrenamtliche, die über Grundkenntnisse im Asylrecht und Erfahrung in der Beratung/Betreuung von Geflüchteten im Dublinverfahren verfügen.
Zur Vorbereitung möchten wir Sie bitten, den Text „Dublin-Verfahren. Hintergrund, Ablauf, Fallbeispiele, weiterführende Informationen“ zu lesen. Der Inhalt wird in der Fortbildung als bekannt vorausgesetzt. Der Text ist verfügbar unter: https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/publikationen/Basisinformationen/Basisinf_2_Dublin_fin.pdf.
Teilnehmer*innenzahl: max. 40 Personen.
Anmeldungen bitte bis zum 20. September 2018 unter anmelden@asyl-rlp.org
Teilnahmegebühr: 10 € für Ehrenamtliche / 30 € für Hauptamtliche
Veranstaltungsort:
Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung
Albert-Schweitzer-Str. 113
55128 Mainz
Wegbeschreibung zum Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung unter:
www.zgv.info/kontakt-anfahrt.html
Hier noch mal die Einladung als PDF: Fortbildung 26.09.2018