Die Härtefallkommission ist oft der letzte Versuch für Einzelfälle ein Aufenthaltsrecht aus persönlichen oder humanitären Gründen zu bewirken. Aber nicht immer ist so ein Antrag möglich oder sinnvoll. Deshalb vorher bitte diese Checkliste für einen Härtfallantrag lesen: Checkliste Härtefallantrag
Leitlinien für die Tätigkeit der Härtefallkommission des Landes Rheinland-Pfalz
Die Mitglieder der Härtefallkommission haben sich im Einvernehmen mit dem für das Ausländerwesen zuständigen Ministerium nachstehende Leitlinien gegeben, die als Orientierungsrahmen für das Einbringen von Härtefallanträgen zu verstehen sind sowie bei den Fallberatungen Beachtung finden sollen.
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