Nach zwei Jahren Vorlaufzeit ist nun am 12.06.2026 das GEAS in Kraft getreten. 10 EU-Verordnungen und 1 EU-Richtlinie bestimmen nunmehr maßgeblich Ablauf und Inhalt des bundesdeutschen Asylverfahrens. Eine große Herausforderung für Alle, die Geflüchtete vor Ort in diesen Verfahren beraten und begleiten – und natürlich für die betroffenen Geflüchteten selbst!
Die Fortbildungsveranstaltung richtet sich an ehrenamtlich wie hauptamtliche Flüchtlingsberaterinnen und -berater auch ohne juristische Vorkenntnisse und vermittelt praxisnahes Wissen für den durch GEAS geprägten Beratungsalltag vor Ort. Die Teilnehmenden erhalten ein umfangreiches Skript mit verständlichen Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen durch das neue GEAS, mit praktischen Hinweisen zu Antragswegen, Folgeanträgen oder Rechtsmitteln etc. sowie viele konkrete Tipps. Und es wird natürlich auch viel Zeit für Fragen geben.
Inhaltsübersicht:
A. GEAS: Geschichte, Struktur und neue Begrifflichkeiten – Ein Überblick
B. Der Ablauf des Asylverfahrens
C. Veränderungen im materiellen Asylrecht
D. Gerichtlicher Rechtsschutz
E. Umsetzung des GEAS im Bundesland
F. Ausblick, Austausch und aktuelle Fragen der Beratungspraxis
Die Fortbildung ist kostenfrei und findet digital statt am 22. Oktober von 17:00 bis 20:00 Uhr.
Um Spenden wir gebeten: https://fluechtlingsrat-rlp.de/ueber-uns/spenden-mitgliedschaft
Wir bitten um Anmeldung bis zum 19. Oktober an anmelden@fluechtlingsrat-rlp.de.
Wir lassen euch den Link dann zukommen.
