Abgesagt: Geflüchtete aus der Ukraine als potentielle Nebenkläger*innen und/oder Zeug*innen in nationalen/internationalen Strafverfahren

5. Oktober 2023
18:00 - 21:00 Uhr
Ort: ZOOM

Die Zahl der Ermittlungsverfahren zu Kriegsverbrechen wächst in der Ukraine nahezu täglich. Dabei geht es um gezielte Angriffe des russischen Militärs auf die zivile Infrastruktur, um die Ermordung von Zivilisten, um Folter, sexuelle Gewalt und die Verschleppung von ukrainischen Kindern und Jugendlichen. In mehr als 67.000 Fällen wird derzeit gegen russische Akteure wegen Kriegsverbrechen ermittelt. 25 russische Kriegsverbrecher sind bereits verurteilt. Die Europäische Union unterstützt die Ukraine bei der juristischen Aufarbeitung. Expert*innen aus mehr als 14 Ländern arbeiten mit dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zusammen, das für Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig ist. Seit Juli 2023 gibt es das Internationale Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine. Auch in Deutschland ermittelt die Justiz wegen Gräueltaten, die in der Ukraine begangen wurden und werden. Inzwischen hat allein das BKA laut tageschau.de über 70 Zeugen vernommen und ca. 300 Hinweise erhalten.[1]

Angesichts der über 1Million Menschen, die im Kontext dieses Krieges hier in Deutschland Zuflucht gefunden haben, ist diese Zahl noch erstaunlich gering. Der Infoabend möchte darüber informieren, was nach dem Völkerstrafrecht strafbar ist und welche Möglichkeiten Betroffene des Ukraine-Krieges haben, sich an nationalen und internationalen Strafverfahren zu beteiligen.

Folgende Themen werden besprochen:

  1. Was ist grds. strafbar nach Völkerstrafrecht und wer verfolgt solche Straftaten?
  2. ICC
  3. Bundesrepublik Deutschland
  4. Der Krieg in der Ukraine und das Völkerstrafrecht
  5. Die Ukraine und der ICC
  6. Die aktuelle Situation in der Ukraine
  7. Der ICC Haftbefehl gegen Putin ua und seine Bedeutung
  8. Welche Möglichkeiten haben Opfer des Ukraine-Krieges, sich an nationalen und internationalen Strafverfahren zu beteiligen und welche Perspektiven sind damit verbunden?
  9. Opferbeteiligung am ICC
  10. Opferbeteiligung in Deutschland

Dabei soll dann in Teil C. ganz konkret und praktisch – anhand von Formularen, Abläufen, Kontaktadressen etc. – aufgezeigt werden, wie man sich beim ICC bzw. BKA melden und registrieren lassen kann und wie das Verfahren dann weitergehen könnte, mit welchen konkreten individuellen Perspektiven.

Über den Referenten:

Rechtsanwalt Jens Dieckmann ist seit 2011 am ICC zusammen mit einer senegalesischen Anwaltskollegin vom ICC berufener anwaltlicher Vertreter von insg. 103 Victims aus 6 verschiedenen afrikanischen Ländern, die vom ICC als beteiligungsberechtigte Victims im sog. ICC-Banda-Case (Sudan/Darfur) anerkannt worden sind.

Zielgruppe:

Geflüchtete selbst und/oder für Institutionen, NGOs, Ehren- und Hauptamt, die mit und für Geflüchtete aus der Ukraine speziell arbeiten. Die Veranstaltung wird auf Deutsch statt finden, eine Dolmetscher:in wird für Nachfragen anwesend sein.

Anmeldung:

Um eine Anmeldung wird aus organisatorischen Gründen gebeten. Anmeldungen an anmelden@fluechtlingsrat-rlp.de.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Um Spenden wird gebeten:

Als unabhängige Organisation finanzieren wir uns durch Spenden, Projektmittel und Mitgliedsbeiträge. Tragen Sie mit einer Spende dazu bei, dass in Rheinland–Pfalz, eine solidarische Flüchtlingsarbeit bestehen bleibt.

Unser Konto:

Flüchtlingsrat RLP e.V.
Mainzer Volksbank
IBAN: DE39 5519 0000 0947 9510 18
BIC/SWIFT: MVBMDE55

Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus.


[1] (Krieg gegen die Ukraine: 74 Zeugen, Hunderte Hinweise zu Kriegsverbrechen | tagesschau.de)