EUGH-Urteil Syrien

Am 19.11.2020 urteilte der europäische Gerichtshof, dass syrischen Kriegsdienstverweigerern die Flüchtlingseigenschaft zusteht. Das Urteil widerlegt die Einschätzung des BAMF und etlicher deutscher Gerichte, welche diesen Personen nur subsidiären Schutz zuerkannten. Besonders beim Familiennachzug sind subsidiär Geschützte im Vergleich zu anerkannten Flüchtlingen erheblich benachteiligt, weswegen das Urteil sehr wichtig ist.

Subsidiär Schutzberechtigten, deren Asylverfahren bereits beendet ist und die nach der neuesten Rechtsprechung des EuGH eine Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen hätten sollen, sollten sich jetzt anwaltlich beraten lassen. Es ist nämlich eine Einzelfallfrage, ob ein Asylfolgeantrag erfolgsversprechend sein könnte. Ein Folgeantrag müsste innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Urteils gestellt werden (Frist sicherheitshalber bis zum 19. Februar 2021 einhalten, vgl. § 51 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Dieser Asylfolgeantrag ist spätestens bis 19.02.2021 zu stellen.

Weitere Hinweise zum Vorgehen finden Sie im Beitrag von PRO ASYL. Einen kurzen erklärenden Text in arabischer Sprache, basierend auf die ersten beiden Absätze des Artikels von Pro Asyl, finden Sie hier.

PRO ASYL hat auch Musterschriftsätze für den Folgeantrag zur Verfügung gestellt. Es gibt zwei Varianten: Einmal für Personen mit und einmal für Personen ohne anwaltliche Vertretung. Diese sind hier verlinkt.

Übrigens ist das Urteil auch relevant für subsidiär schutzberechtigte Kriegsdienstverweigerer, im Hinblick auf die Zumutbarkeit Pässe bei der syrischen Auslandsvertretung zu beschaffen! Da Ihnen laut dem EuGH die Flüchtlingseigenschaft zusteht, sollten sie nun zumindest Reiseausweise für Ausländer bekommen können. Auch für Syrer, die ihre Identität im Rahmen der Niederlassungserlaubnis oder der Einbürgerung klären müssen, sollte das Urteil positive Folgen haben, sprich Erleichterungen bei den Nachweisen mit sich bringen.

PRO ASYL, 25.11.2020: Hinweise zu Folgeanträgen von syrischen Kriegsdienstverweigerern

PRO ASYL, 19.11.2020: Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof: Entscheidung zu syrischen Kriegsdienstverweigerern

Constantin Hruschka, 20.11.2020: Am Schutz orientiert. Der EuGH zum Schutz bei Verweigerung des Militärdienstes in Syrien

Der nächste Abschiebe-Charter nach Afghanistan steht vor der Tür!

Flüchtlingsrat, Initiativausschuss und Diakonie RLP:
„Nein zur Abschiebung in Gewalt, Pandemie und Hungersnot!“

Während die Bundesregierung eindringlich dafür plädiert, Reisen und Kontakte wegen der COVID-19 Pandemie weitgehend zu beschränken, plant das Bundesinnenministerium die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan. Sie soll nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen am 16. Dezember 2020 stattfinden. Auch Rheinland-Pfalz hat sich in der Vergangenheit immer wieder an diesen Abschiebungen beteiligt. Es steht zu befürchten, dass sich auch im nächsten Flugzeug wieder abgelehnte Asylsuchende aus Rheinland-Pfalz befinden.

Der AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V., der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP und die Diakonie in RLP sprechen sich entschieden gegen Abschiebungen nach Afghanistan aus.

Sowohl die politische als auch die wirtschaftliche Lage in Afghanistan sind katastrophal“, so Albrecht Bähr, Sprecher der Diakonie in Rheinland-Pfalz. „Hinzu kommen nun noch die Auswirkungen der zweiten Pandemiewelle, die das Land fest im Griff hat“, so Bähr weiter.

Das interessiert aber weder den zuständigen Bundesinnenminister, noch sieht sich das hiesige Integrationsministerium in der Lage, auf Abschiebungen nach Afghanistan zu verzichten.

Das Handeln der staatlichen Stellen ist völlig inakzeptabel, wenn man einen Blick auf die Lage vor Ort wirft“, sagt die Geschäftsführerin des AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V., Pierrette Onangolo. „Wenn der Bundesinnenminister schon den Berichten von UNO- und Menschenrechtsorganisationen keinen Glauben schenken will, soll er wenigstens auf das hören, was die Parteistiftung seiner Schwesterpartei sagt: Die Repräsentantin der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kabul hat kürzlich auf die sich derzeit im Land ausbereitende Hungersnot hingewiesen, die gepaart mit der massiven und ansteigenden Gewalt zu massenhafter Vertreibung innerhalb des Landes und zu Fluchtbewegungen ins Ausland führt. [1]

In diese Situation hinein meinen nun Verantwortliche in Bund und Ländern, Menschen abschieben zu müssen. Das ist zynisch“, konstatiert der Geschäftsführer des Initiativausschusses für Migrationspolitik in RLP, Torsten Jäger. Er weist darauf hin, dass die im November geplante Abschiebung aufgrund einer dringenden Bitte der afghanischen Regierung noch kurzfristig abgesagt wurde. „Seitdem hat sich im Land nichts zum Besseren verändert. Wenn jetzt tatsächlich abgeschoben wird, steht der Verdacht im Raum, dass bei der Afghanistan-Geberkonferenz Ende November in Genf weitere Hilfszahlungen vom ‚Abschiebe-Wohlverhalten‘ der afghanischen Regierung abhängig gemacht wurden.

Statt die Menschen, die aus Afghanistan geflohen sind, hier bei der Integration zu unterstützen, schüren fast flächendeckende, ablehnende Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die im Raume stehenden Abschiebungen Angst und Schrecken bei allen afghanischen Flüchtlingen in Deutschland und in Rheinland-Pfalz.

Allein in den ersten neun Monaten dieses Jahres haben die Verwaltungsgerichte bundesweit insgesamt 5.644 ablehnende Asylentscheidungen des BAMF für afghanische Flüchtlinge (59,1 Prozent aller inhaltlich entschiedenen Klagen) aufgehoben. Ziel der restriktiven Entscheidungen des BAMF ist es offensichtlich auch, den Menschen, die in Afghanistan ums alltägliche Überleben kämpfen, zu signalisieren: egal was bei Euch auch passiert, hier seid ihr nicht willkommen!

Das ist der völlig falsche Ansatz und wird uns bei der Bewältigung der Herausforderungen auch nicht weiterhelfen“, resümiert Albrecht Bähr.

Der AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V., der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP und die Diakonie in RLP fordern Integrationsministerin Spiegel deshalb dazu auf, derzeit von Abschiebungen nach Afghanistan abzusehen und vielmehr – am besten gemeinsam mit anderen Bundesländern – einen generellen Abschiebungsstopp zu erlassen.

gez.

  • Torsten Jäger, Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
  • Pierrette Onangolo, AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V.
  • Pfarrer Albrecht Bähr, Diakonie in RLP

IMK lässt Abschiebestopp nach Syrien auslaufen. Landesweite Organisationen: Menschenrechtlicher Dammbruch! Rheinland-Pfalz muss in eigener Verantwortung Abschiebestopp erlassen!

Die von Bundesinnenminister Horst Seehofer und einigen CDU/CSU-Innenminister*innen bei der IMK verhinderte Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien ist ein menschenrechtlicher Dammbruch.
Auch Straftäter*innen und sogenannte „Gefähder*innen“, die die CDU/CSU-Innenminister mit der Aufhebung des Abschiebestopps angeblich adressieren wollen, sind Träger*innen von Menschenrechten. Auch für sie gilt die Europäische Menschenrechtskonvention, nach der niemand durch eine Abschiebung einer konkreten Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden darf. In sicherheitsrechtlich relevanten Fällen muss der Schutz der hiesigen Bevölkerung deshalb durch den Rückgriff ausschließlich auf jene Maßnahmen des Strafrechts gewährleistet werden, die auch bei inländischen Straftäter*innen oder „Gefährder*innen“ zur Anwendung kommen.

Anders als von den Innenminister*innen der Union behauptet, wird die Aufhebung des generellen Abschiebeschutzes zudem auch u.a. für diejenigen Syrer*innen in Deutschland negative Folgen haben,

– über deren Asylantrag noch gar nicht entschieden wurde,
– die lediglich geduldet werden oder
– denen in der Vergangenheit – oft widerrechtlich – lediglich subsidiärer Schutz zuerkannt wurde.

Ihnen allen droht jetzt – weil die Rückkehr nach Syrien grundsätzlich als möglich erachtet wird – die Ablehnung ihres Asylantrags oder der Widerruf ihres bisherigen Schutzstatus – mit massiven Folgen für ihren aktuellen und ihren angestrebten Aufenthaltsstatus.

Die geplanten Abschiebungen nach Syrien setzen außerdem die Kooperation mit einem Regime voraus, das zum Zweck des Machterhalts Menschen willkürlich inhaftiert, foltert und mordet und das nicht zögert, Giftgas gegen die eigene Bevölkerung einzusetzen. Die Bereitschaft, mit diesem Regime zu kooperieren, ist ein eklatanter Bruch mit der bisher eindeutigen Positionierung der Bundesrepublik gegenüber  Baschar al-Assad. Sie ist ein unverhohlener Kotau vor den Rechtspopulisten, die den Diktator seit Jahren hofieren und sich von ihm einladen lassen.

Wir erwarten von der rheinland-pfälzischen Landesregierung aus all diesen Gründen, durch einen Abschiebestopp in eigener Verantwortung verbindlich sicherzustellen, dass aus Rheinland-Pfalz auch weiterhin niemand nach Syrien abgeschoben und damit der konkreten Gefahr willkürlicher Folter, Verhaftung oder Ermordung durch das dortige Regime ausgesetzt wird.

gez.

  • Torsten Jäger, Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
  • Pierrette Onangolo, AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V.
  • Annika Kristeit, Aktiv für Flüchtlinge RLP