Aufruf: Familien gehören zusammen!

Krieg und schwere Menschenrechtsverletzungen zwingen Tausende Menschen zur Flucht.
Diese ist nicht nur gefährlich und voll Unwägbarkeiten, oft werden auf der Flucht auch Familien
auseinandergerissen. In der Folge ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Teil der Familie sich zum
Beispiel bereits in Deutschland befindet, während Angehörige noch in unmittelbarer Nähe zum
Konflikt oder in einem der griechischen Flüchtlingslager festsitzen.
Ein Weg zurück in die Herkunftsländer wie Syrien oder Eritrea, wo Bürgerkrieg oder Diktatoren
herrschen, ist den Geflüchteten aufgrund der dortigen politischen Verhältnisse meist versperrt.
Um wieder gemeinsam als Familie in Sicherheit zusammen zu leben, bleibt nur der
Familiennachzug nach Deutschland.
Jedoch stehen die Betroffenen vor gravierenden Problemen: Visumsverfahren ziehen sich oft
jahrelang hin – oder der Familiennachzug wird sogar komplett verhindert.
Seit 2018 wurde ein monatliches Kontingent definiert: Maximal 1000 Menschen pro Monat
dürfen im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrer Kernfamilie mit subsidiärem Schutz nach
Deutschland kommen.
Wir fordern den Bundestag und die Bundesregierung auf: Stellen Sie sicher, dass
Geflüchtete als Familie zusammenleben können!

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Aktueller Bericht zu Afghanistan

Trotz der verheerenden Sicherheitslage und der sich stetig verschlechternden COVID-19 Ausbreitung, hält die Bundesregierung weiterhin an Abschiebungen nach Afghanistan fest.

Nach Aussetzung der Abschiebungen zu Beginn der Corona Pandemie im März 2020, hat die Bundesregierung erstmals am 16.12.20 wieder eine Sammelabschiebung nach Afghanistan unternommen.

Im Jahr 2021 wurden bereits vier Sammelabschiebungen durchgeführt, obwohl das Robert-Koch-Institut das Land seit dem 31.01.21 als „Hochinzidenzgebiet“ eingestuft hat. Demnach wurden alleine in diesem Jahr mehr als 107 Menschen in ein Land abgeschoben, das nicht nur das unsicherste Land der Welt ist (Global Peace Index), sondern auch mit einer grassierenden Ausbreitung des COVID-19 Virus zu kämpfen hat.

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Aktion #gleichbehandeln – Jetzt Petition unterzeichnen!

Wir, der AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP, unterstützen die Aktion von #gleichbehandeln und rufen alle dazu auf, ebenfalls Unterzeichner:innen zu werden!

Bei der Aktion geht es um den Paragraf 87 Aufenthaltsgesetz der besagt, dass das Sozialamt bei einer Kostenübernahme der Behandlung verpflichtet ist die Daten an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit würde den Betroffenen die Abschiebung drohen. Aus Angst gehen deshalb viele nicht zur benötigten Behandlung und leiden unter den Folgen.

Deshalb hier der Aufruf: „Wir fordern den Gesetzgeber auf, in §87 Aufenthaltsgesetz eine Ausnahme für den Gesundheitsbereich zu schaffen und rufen alle Parteien auf, sich dafür einzusetzen.“

Wo ihr unterzeichnen könnt? Ganz einfach auf der Webseite von #gleichbehandeln. Dort findet ihr auch mehr Informationen zu dem Thema.

Außerdem möchten wir euch noch auf eine weitere Petition aufmerksam machen, die das selbe Thema anspricht: Medizinische Versorgung steht allen zu! Übermittlungspflicht jetzt einschränken!

Dort geht es ebenfalls um den §87, der die medizinische Behandlung von Menschen ohne Aufenthaltstitel faktisch ausschließt. Genug gehört? Dann jetzt unterzeichnen! Den Link findet ihr hier.