Keine Lager – nirgendwo!

PRO ASYL startete mit Unterstützung der landesweiten Flüchtlingsräte und weiterer Organisationen zum Tag des Flüchtlings die Kampagne #NichtMeineLager. Die zentrale Forderung ist, die Politik der Inhaftierung und Festsetzung als Maßnahmen zur Abschreckung und Abwehr von Flüchtlingen zu beenden. Der Zugang zu Schutz und das Recht auf Asyl müssen gesichert sein.

PRO ASYL und die landesweiten Flüchtlingsräte fordern daher, dass Flüchtlinge und Migrant*innen nicht entrechtet und in Lagern isoliert oder gar inhaftiert werden dürfen – ob in Deutschland, der Europäischen Union oder außerhalb der EU.

In Großlagern wie den „AnkER-Zentren“ kann es keine fairen Asylverfahren geben. Mit Isolation und Restriktionen wie etwa Residenzpflicht und Arbeitsverbot wird die Integration von Geflüchteten fast völlig unterbunden. Entrechtete und ihrer Integrationsperspektiven beraubte Schutzsuchende sind die Folge. Geplant sind unter anderem:

  • Zwangsaufenthalt bis zu 18 Monaten in isolierten Großlagern von bis zu 1.500 Personen
  • Statt fairer und gründlicher Überprüfung der Fluchtgründe: 48-Stunden-Verfahren und vorzeitige, zur Rückkehr drängende Beratungen
  • Zugang zu AnwältInnen oder einer unabhängigen Asylverfahrensberatung wird verhindert
  • Kaum Möglichkeiten gegen Bescheide zu klagen, der Rechtsweg wird versperrt

Damit einher gehen:

  • ein erschwerter Zugang zu Kontakt mit der Bevölkerung und ehrenamtlichen  Helfer*innen
  • Arbeits- und Ausbildungsverbot
  • eingeschränkte medizinische Versorgung
  • Stigmatisierung und Ausgrenzung
Broschüre der Kampagne #NichtMeineLager
Broschüre der Kampagne #NichtMeineLager

Nicht nur die Bundesregierung, auch die EU setzt auf Lagermodelle. Befürchtet wird die systematische Verhinderung des Zugangs zum Asylrecht in der Europäischen Union. Hinter technokratisch klingenden Begriffen wie »Hotspots«, »kontrollierte Zentren«, »Ausschiffungsplattformen« etc. verbirgt sich der Versuch Europas, sich zunehmend aus dem Flüchtlingsschutz zu verabschieden.

Dies wird schon jetzt deutlich am Beispiel  »Hotspots«: Schutzsuchende, die den griechischen EU-»Hotspot« Moria auf Lesbos erreichen, sitzen unter menschenunwürdigen Bedingungen fest. Ihnen droht die Abschiebung in die Türkei ohne jede Prüfung der Fluchtgründe. Die überfüllten Elendslager sind Blaupausen für weitere »Hotspots« an Europas Außengrenzen und die beim Europäischen Rat diskutierten sog. »kontrollierten Zentren«. Die Betroffenen sollen dort inhaftiert und von dort abgeschoben werden. Weder ein faires Verfahren noch effektiver Rechtsschutz werden in der Praxis garantiert sein.
Mit den Konzepten von »Ausschiffungsplattformen« will die EU die Verantwortung für Asylsuchende nach Nordafrika verlagern – denn Flüchtlingsschutz auf europäischem Boden soll am besten verhindert werden. (Nähere Informationen zu den Plänen der EU)

Alle Forderungen und Infos zur Kampagne gibt es unter www.nichtmeinelager.de

#Nicht meine Lager! Gegen die Entrechtung schutzsuchender Menschen!

Vortrag über die Arbeit des Verwaltungsgerichts in Trier von Richter Michael Trésoret

Bei unserem letzten Plenum am 21.06.2018 in Trier durften wir den Richter Herrn Michael Trésoret bei uns als Redner begrüßen. Herr Trésoret berichtete uns von seiner Arbeit beim Verwaltungsgericht in Trier und stellte sich danach den Fragen des Plenums. Er ist Vorsitzender der 1. Kammer, die die Zuständigkeit für unter anderem folgende Bereiche hat: Syrien, Russische Föderation, Ukraine, Georgien, sonst. europäische Staaten und Nachfolgestaaten der UdSSR. In seinem Vortrag geht er auf die Strukturen im Gericht selbst ein und gibt Praxishinweise für die Verfahrensbegleitung.

Wir danken Herrn Trésoret für seinen Besuch beim Plenum und für die untenstehende Präsentation.

Tresoret_AKAsyl 2018-06-21 (Veröffentlichung)