2023 hat die Bundesregierung begonnen, die umfangreichen migrationsrechtlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag 2021 umzusetzen. Diese Umsetzung ist nun in 2024 abgeschlossen, die Gesetze verabschiedet und – größtenteils – bereits in Kraft. In Folge dieser umfassenden Gesetzesänderungen besteht im Jahr 2024 parallel für ganz unterschiedliche Gruppen von Migrant*innen ein erhöhter Beratungsbedarf, um Risiken sowie Chancen im Einzelfall zu erkennen und entsprechend angemessen zu reagieren. Die Regelungen verschärfen z.B. die Möglichkeiten der Abschiebung für ausreisepflichtige Menschen ebenso wie neue Wege in die Arbeitsmigration und Einbürgerung eröffnet werden. In diesem Workshop sollen die verabschiedeten Neuregelungen sowie evtl. schon ergangene Rechtsprechung vorgestellt und ihre Bedeutung für die haupt- und ehrenamtliche Beratungspraxis praxisnah erläutert werden. Ein umfangreiches aktuelles Skript wird den Teilnehmenden vorab übersandt.
Inhalt und Ablauf
A. Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ und seine Folgen für ausreisepflichtige Geflüchtete
I. Neuregelungen im Bereich Abschiebungshaft, Abschiebungen und Ausweisungen
II. Neuregelungen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts
III. Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz
B. Das „Chancenaufenthaltsrecht“ gem. § 104c AufenthG: Erlasslage, Behördenpraxis und aktuelle Rechtsprechung
C. Die Neuregelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2023/2024 und ihre Auswirkungen für die Flüchtlingsberatung
I. Aufenthaltserlaubnis statt Ausbildungsduldung gem. § 60c AufenthG
II. „Spurwechsel“ I: Neue aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten für Geflüchtete in am 29.03.2023 laufenden Asylverfahren
III. „Spurwechsel“ II: Neue aufenthaltsrechtliche Perspektiven für anerkannte Geflüchtete in der Arbeitsmigration
IV. Übersicht über weitere Neuregelungen in 2023/2024
D. Aufenthaltsverfestigung: Wege in die Niederlassungserlaubnis – Neues und Bekanntes
E. Neuregelungen im Staatsangehörigkeitsgesetz und im Einbürgerungsverfahren
F. „Wie reagieren, wenn Behörden nicht entscheiden?“ Eilrechtsschutz und Untätigkeitsklagen in der Praxis
G. Austausch über asyl- und aufenthaltsrechtliche Fälle aus der Beratungspraxis
H. Ausblick
Anmeldung:
Die Fortbildung ist für hauptamtlich Beschäftigte in der Flucht- und Migrationsarbeit, sowie für Ehrenamtliche mit Vorkenntnissen. Die Teilnahmegebühren betragen für Hauptamtliche 60€, für Ehrenamtliche 30€ und sind am Veranstaltungstag zu bezahlen. Bitte treten Sie mit uns in Kontakt, sollten die Teilnahmegebühren ein Ausschlussgrund sein. Wir werden eine Lösung finden. Anmeldungen bitte an anmelden@fluechtlingsrat-rlp.de. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten ist nur eine begrenzte Teilnehmer*innenzahl möglich. Anmeldung bis zum 04.06.2024 möglich.
Referent:
Referent ist der Rechtsanwalt Jens Dieckmann. Er ist seit 1996 als Rechtsanwalt bundesweit tätig im gesamten Bereich des Asyl- und Ausländerrechts sowie als Strafverteidiger (insb. in komplexen Staatsschutzverfahren sowie in Strafverfahren mit Auslandsbezug). Mitglied der Rechtsberaterkonferenz der freien Wohlfahrtsverbände und des UNHCR in Flüchtlingsfragen. Mitglied der Fachkommission Asyl von Amnesty International, Deutschland. Mitglied des Bonner Anwaltverein; Mitglied der AG Migrationsrecht, AG Strafrecht und AG Internationales Wirtschaftsrecht des Deutschen Anwaltverein. Mitglied im Beirat der Refugee Law Clinic der Univ. Köln und des Dachverbandes der RLC Deutschland. Bundesweite Vortrags- und Referententätigkeit im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts sowie des Völkerstrafrechts. Seit 2003 wiederholt berufen als Verteidiger, Zeugenbeistand und Opferanwalt am ICTY und ICC. Associate Member bei 9 Bedford Row International, London (UK).