Kommentar zum Sicherheitspaket:

Ein Pappschild mit der Aufschrift "Homeless and hungry" lehnt an einer Wand

Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht verhandelbar

Dies betonte das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2012 bei seiner Urteilsverkündung und stellte fest, dass die gekürzten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verfassungswidrig seien.

Diese wegweisende Entscheidung scheint im gegenwärtigen politischen Diskurs zur Migrationspolitik jedoch in Vergessenheit geraten zu sein. Stattdessen wird sie durch die geplanten Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht im Rahmen des sogenannten „Sicherheitspakets“ und die angekündigten Leistungskürzungen nach dem AsylbLG ignoriert.

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