AFGHANISTAN IS NOT SAFE – Abschieben kann man trotzdem. Oder doch nicht?
Am 3. Juli veröffentlichten der Flüchtlingsrat RLP e.V., die Diakonie RLP und der Initiativausschuss für Migrationspolitik RLP ein Statement zur Abschiebehaft afghanischer Staatsangehöriger. Daraufhin wurde häufig nach der Straffälligkeit der Betroffenen gefragt – dabei wird das Wesentliche verkannt:
Wer das fragt, hat den wichtigsten Punkt nicht verstanden. Die Diskussion über Straftäterinnen und Straftäter dient vielfach als Nebelkerze. Sie verschiebt den Fokus von der rechtlich wie moralisch zentralen Frage: Ist eine Abschiebung nach Afghanistan überhaupt mit den Grund- und Menschenrechten vereinbar? Die Antwort ist klar: Nein. Und doch strebt die Bundesregierung genau das an.
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