Rheinland-Pfalz verhängt Abschiebestopp für iranische Staatsangehörige

Nachfolgend verweisen wir auf die heutige Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration: „Rheinland-Pfalz verhängt Abschiebestopp für iranische Staatsangehörige“.

Der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz begrüßt ausdrücklich den Beschluss eines Abschiebestopps in den Iran.

Integrationsministerin Katharina Binz begründet diese Entscheidung mit der realen Gefahr für Leib und Leben, der Menschen im Falle einer Abschiebung ausgesetzt wären.

Kritisch sehen wir jedoch, dass bestimmte Personengruppen von diesem Abschiebestopp ausgenommen werden. Für diese Menschen scheint das Recht auf Leben damit nicht in gleicher Weise zu gelten. Eine solche Einschränkung grundlegender Menschenrechte halten wir für höchst problematisch. Menschenrechte müssen universell gelten – ohne Ausnahmen. Andernfalls verlieren sie ihre Verbindlichkeit.