Dieser Bericht stellt detaillierte Informationen zum Familiennachzug zur Verfügung.
„Informationen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vom IOM“ weiterlesen
Dieser Bericht stellt detaillierte Informationen zum Familiennachzug zur Verfügung.
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Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat einen neuen Länderbericht zu Mazedonien veröffentlicht. In dem gut 40-seitigen Bericht wird die volatile politische Lage im Land thematisiert, ebenso wie die besonderen Schwierigkeiten für bestimmte Bevölkerungsgruppen, etwa Frauen, LSBTTIQ-Menschen, Rom*nija oder Menschen mit Behinderung. Ferner wird auf die besondere Schwierigkeit für Personen eingegangen, die nach einem abgelehnten Asylantrag aus dem Ausland zurückkehren.
Ab heute ist der Familiennachzug zu subsidiär Geschützen wieder freigegeben.
Hier finden sich neben einer Checkliste zum Familiennachzug, dem Rundschreiben des Ministeriums, der Detailbeschreibung des Bearbeitungsprozesses, eine Arbeitshilfe des DRK zum Familiennachzug. Konkret sollen hier Arbeitshinweise zu dem am 15.06.2018 vom Bundestag beschlossenen „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ gegeben werden. Dabei geht es zum einen um den Familiennachzug zu subisdiär Schutzberechtigten und zu anderen um die Auswirkungen des EuGH Urteils vom 12.04.2018 zum Elternnachzug zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen. „Fachinformation zum Familiennachzug von und zu subsidär Geschützten (Stand 01.08.2018)“ weiterlesen
Die Härtefallkommission ist oft der letzte Versuch für Einzelfälle ein Aufenthaltsrecht aus persönlichen oder humanitären Gründen zu bewirken. Aber nicht immer ist so ein Antrag möglich oder sinnvoll. Deshalb vorher bitte diese Checkliste für einen Härtfallantrag lesen: Checkliste Härtefallantrag
Folgender offener Brief ging von uns an die SPD-Abgeordneten raus: