Terminhinweis: Netzwerktreffen Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz und im Saarland

Ein Banner hängt zwischen zwei Fahnenmasten vor einer Kirche. Auf dem Banner steht "We welcome all refugees" - auf deutsch: Wir heißen alle Flüchtlinge willkommen. Dazu weht die Fahne der EKHN

Herzliche Einladung zum zweiten Netzwerktreffen des neu gegründeten Netzwerk Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz und dem Saarland am Donnerstag, den 21. März 2024 von 16:00 bis ca. 19:30 Uhr im Zentrum gesellschaftliche Verantwortung der EKHN (ZGV), Albert-Schweitzer-Str. 113-115, 55128 Mainz.

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Übergangsverordnung für Israelische Staatsangehörige

Am 26. Januar ist eine Übergangsverordnung für Israelische Staatsangehörige in Kraft getreten. Israelische Staatsangehörige sind bis zum 26. April 2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit. Der Aufenthalt ist also auch beim Überschreiten von 90 Tagen (§ 41 Abs. 1 AufenthV) weiterhin rechtmäßig und ein AT kann bis zum 26. April aus dem Inland beantragt werden.

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/15/VO.html