Herzliche Einladung zum zweiten Netzwerktreffen des neu gegründeten Netzwerk Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz und dem Saarland am Donnerstag, den 21. März 2024 von 16:00 bis ca. 19:30 Uhr im Zentrum gesellschaftliche Verantwortung der EKHN (ZGV), Albert-Schweitzer-Str. 113-115, 55128 Mainz.
„Terminhinweis: Netzwerktreffen Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz und im Saarland“ weiterlesenNeue Bleiberecht Infokanäle
Unser Projekt „BuP – Bleiberecht und Perspektive“ hat zur niedrigschwelligen Verbreitung von Informationen einen Telegram- und einen WhatsApp-Kanal erstellt. Dort werden Informationen über die bestehenden Bleiberechtsregelungen in verschiedenen Sprachen zu finden sein.
Die Kanäle sind über folgende Links zu finden:
Telegram: https://t.me/s/BuP_RLP
WhatsApp: https://whatsapp.com/channel/0029VaLmDK09sBI8Mr5lhn1j
Übergangsverordnung für Israelische Staatsangehörige
Am 26. Januar ist eine Übergangsverordnung für Israelische Staatsangehörige in Kraft getreten. Israelische Staatsangehörige sind bis zum 26. April 2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit. Der Aufenthalt ist also auch beim Überschreiten von 90 Tagen (§ 41 Abs. 1 AufenthV) weiterhin rechtmäßig und ein AT kann bis zum 26. April aus dem Inland beantragt werden.
