Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11. Oktober 2022 entschieden: Von Eritreer:innen mit subsidiärem Schutzstatus kann nicht verlangt werden, einen eritreischen Pass zu beschaffen, wenn sie dafür bei der eritreischen Auslandsvertretung eine sogenannte „Reueerklärung“ abgeben müssen. Mit der „Reueerklärung“ müssen Eritreer:innen unterschreiben, dass sie eine Straftat begangen haben, indem sie Eritrea ohne staatliche Erlaubnis verlassen haben und ihren Wehrdienst nicht vollständig abgeleistet haben. Ohne diese Erklärung bekommen sie von den eritreischen Auslandsvertretungen keine Dokumente ausgestellt.
Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes
Appell an die Bundesregierung zu ihrer Position zur Reform des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems – Gemeinsames Statement von über 50 Organisationen
Europaweit arbeiten politische und gesellschaftliche Strömungen auf die weitgehende
Abschaffung des Flüchtlingsschutzes hin. Sie stellen die Allgemeingültigkeit von
Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grundsätzen und europäischen Werten infrage. Gleichzeitig beobachten wir einen massiven Anstieg und die billigende Inkaufnahme von gewaltsamen und menschenunwürdigen Handlungen gegenüber Schutzsuchenden, insbesondere an den Außengrenzen der Europäischen Union. Verstöße gegen geltendes Recht werden teils gar nicht mehr oder nur unzureichend verfolgt.
Erklärung zum Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern
Mainz, den 08. Mai 2023
Zur Position der Bundesregierung zum „Flüchtlingsgipfel“ von Bund und Ländern am kommenden Mittwoch erklären der Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz und der Flüchtlingsrat RLP e.V.:
Der am Wochenende bekannt gewordene Entwurf des Beschlussvorschlags des Bundeskanzleramtes vom 6. Mai 2023 für den „Flüchtlingsgipfel“ von Bund und Ländern am kommenden Mittwoch ist ein Skandal.
