Zur Bundesratsentscheidung zum AZR am 25. Juni: Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL fordern: Nein zur massenhaften Datenspeicherung!

Gemeinsame Presseerklärung von Pro Asyl und den Landesflüchtlingsräten.

Nein zur massenhaften Datenspeicherung!
Am 25. Juni wird der Bundesrat über den Gesetzentwurf zum Ausländerzentralregister abstimmen. Die Bundesländer sollten ihn ablehnen. Denn die Sammelwut deutscher Behörden birgt Gefahren für Geflüchtete und ist datenschutzrechtlich höchst fragwürdig.

Erklärtes Ziel des „Gesetzes zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ ist es, die Datenbestände von Nichtdeutschen, insbesondere Geflüchteten, erheblich auszuweiten, zentral zu speichern und quasi auf Tastendruck Tausenden von Behörden zur Verfügung zu stellen. Die datenschutzbezogenen Grundrechte der Betroffenen werden dabei grob übergangen. In der Sachverständigenanhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestags haben Expert*innen erhebliche Datenschutzbedenken geltend gemacht. Auch PRO ASYL hatte den Gesetzentwurf zum Ausländerzentralregister (AZR) ausführlich kritisiert.

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EuGH-Urteil: Wegweisende Entscheidung als Hoffnungszeichen für afghanische Geflüchtete

In einem wichtigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 10.06.21 über die Voraussetzungen zur Gewährung subsidiären Schutzes entschieden. Bis Dato war es in Deutschland üblich, dass das Verhältnis von zivilen Opfern zur Gesamtbevölkerung im Herkunftsland als Maßstab für die Erteilung und Ablehnung des subsidiären Schutzstatus galt.

Nach dem Urteil des EuGHs bedarf es aber mehr als nur ein quantitatives Kriterium zur Entscheidungsfindung. Vielmehr müsse eine individuelle und ernsthafte Einzelprüfung stattfinden, welche „eine umfassende Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls“ vorsieht (Urteil EuGH C-901/19).

Vorausgegangen war eine Klage von zwei afghanischen Staatsangehörigen auf subsidiären Schutz vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. In einem Vorabentscheidungsersuchen bat das Gericht den EuGH um Klärung, ob der bisherige Ansatz des „body-count“ noch verhältnismäßig ist.