Änderung der Ukraine-Übergangsverordnung
Ab dem 31. August 2022 ändert sich die bisherige Übergangsverordnung zur Ukraine. Was das für die jeweiligen Personenkreise bedeutet, wird im folgenden Beitrag erklärt. Dieser Beitrag ist dazu da, um einen ersten Überblick zu erhalten. Für alles Weitere raten wir dringend dazu Beratungsstellen aufzusuchen. Wir helfen gerne dabei, die passende Beratungsstelle zu finden. Der folgende Beitrag wurde vom Bayrischen Flüchtlingsrat erstellt:
„Die bisherige Version der Übergangsverordnung sieht eine visumsfreie Einreise sowie einen erlaubten Aufenthalt bis zum 31.08.2022 vor. Dies gilt für Personen mit einer ukrainischen Staatsangehörigkeit und sogenannten Drittstaatsangehörigen (Personen mit einem festen Aufenthalt in der Ukraine, Personen mit einem vorübergehenden Aufenthalt oder Personen mit keinem festen Aufenthaltsrecht in der Ukraine).
Nun ändert sich diese Regelung. Die neue Übergangsverordnung Ukraine gibt es hier. Personen, die sich vor Einreise in der Ukraine aufgehalten haben, können nach wie vor visumsfrei nach Deutschland einreisen. Jedoch sind sie nur noch 90 Tage von der Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Innerhalb dieser 90 Tage muss nun ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt werden.