Einladung zum Plenum

Wir freuen uns Euch/Sie ein weiteres Mal zu unserem Online-Plenum einzuladen! Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen für Veranstaltungen, haben wir uns dazu entschieden das Plenum am 10. Juni 2021 ein weiteres Mal online durchzuführen. Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:

10:00 Uhr        Freiwilliges Angebot zum virtuellen Austausch

11:15 Uhr        Beginn + Vorstellung der Initiative „Familiennachzug Eritrea

11:45 Uhr        Vortrag Familiennachzug zu Eriträer:innen in Deutschland – Rechtsanwalt Herr Dieckmann

13:15 Uhr        Mittagspause

14:15 Uhr        Vortrag „Identitätsklärung eritreischer Flüchtlinge – aktuelle Entwicklungen und neue Rechtsprechung „, von Rechtsanwalt Jens Dieckmann

15:45 Uhr         Pause

16:00 Uhr        Vortrag  „Aktuelle Rechtsprechung in Asylverfahren von Flüchtlingen aus Eritrea“, von Rechtsanwalt Jens Dieckmann

17:00 Uhr        Ende

Wir bitten darum, dass sich alle Interessierten bei uns anmelden, damit wir den ZOOM-Zugangslink verschicken. Anmeldungen bitte an anmelden@asyl-rlp.org. Herzliche Grüße
Team, Vorstand und Ko-Gruppe

ናይ ኣማከርቲ ስደተኛታት RLP ዋዕላ ዕድመ

ዝኸበርኩም ጉዱሳት፥
ሰነ 10 2021 ኣብ እነካይዶ ናይ ኦንላይን ዋዕላ ብኽብሪ ንዕድመኩም።
ቀንዲ ዛዕባ ናይዚ ዋዕላ ብዛዕባ ኤርትራ ኢዩ ክከውን። ነዚ ዕላማ ድማ ሰሓብቲ መደርቲ ዓዲምና ኣለና። ኣበገስቲ ናይ “ ምጥርናፍ ስድራቤታት ኤርትራ“ ካብ ከተማ በርሊን ኣብዚ መደብ ኣጋይሽና እዮም። ነዚ ክፋል ድማ ናይ ቃንቃ ትግኛ ተርኃሚት ክትህልወና እያ። ኣብ መወዳእታ ድማ ናይ ሕጊ ጠበቓ ኣቶ የንስ ዲይክማን ኣብ መንጎ ካልኦት ዛዕባታት፣ ብዛዕባ ምጽራይ መንነት ከምኡ እውን ብዛዕባ ህሉው ናይ ሕጊ ዛዕባታት ክዛረብ ኢዩ። ን ልክዕ ሓበሬታ ምስ እዛ ጽሕፍቲ ተታሓሒዛ ዘላ PDF ምውካስ ይከኣል። ዋዕላና ከም ኩሉ ግዜ ንኹሎም ግዱሳት ኩፉት እዩ። በዚ ምኽንያት ኩሉኹም ግዱሳት ናብ ዙም (ZOOM-Zugangslink) ዘእቱ ሊንክ ክንሰደልኩም ተወከሱና።
ኣብዚ ዝስዕብ ተመዝገቡ፥

anmelden@asyl-rlp.org

Pressemitteilung: Bundesrat soll Inhaftierung von Kindern in Abschiebungsgefängnissen ausschließen

Angesichts der Initiative Schleswig-Holsteins im Bundesrat, die Inhaftierung von minderjährigen Kindern und Jugendlichen aufgrund bevorstehender Abschiebung auszuschließen, haben die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL eine gemeinsame Presseerklärung verfasst. Darin befürworten wir den eingereichten Gesetzesantrag der Landesregierung Schleswig-Holsteins, der auf eine Abänderung von § 62 Abs. 1 Satz 3 AufenthG abzielt. Dabei geht es darum, die Inhaftierung von Minderjährigen in Abschiebungshaft kategorisch auszuschließen. Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Aufruf: Familien gehören zusammen!

Krieg und schwere Menschenrechtsverletzungen zwingen Tausende Menschen zur Flucht.
Diese ist nicht nur gefährlich und voll Unwägbarkeiten, oft werden auf der Flucht auch Familien
auseinandergerissen. In der Folge ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Teil der Familie sich zum
Beispiel bereits in Deutschland befindet, während Angehörige noch in unmittelbarer Nähe zum
Konflikt oder in einem der griechischen Flüchtlingslager festsitzen.
Ein Weg zurück in die Herkunftsländer wie Syrien oder Eritrea, wo Bürgerkrieg oder Diktatoren
herrschen, ist den Geflüchteten aufgrund der dortigen politischen Verhältnisse meist versperrt.
Um wieder gemeinsam als Familie in Sicherheit zusammen zu leben, bleibt nur der
Familiennachzug nach Deutschland.
Jedoch stehen die Betroffenen vor gravierenden Problemen: Visumsverfahren ziehen sich oft
jahrelang hin – oder der Familiennachzug wird sogar komplett verhindert.
Seit 2018 wurde ein monatliches Kontingent definiert: Maximal 1000 Menschen pro Monat
dürfen im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrer Kernfamilie mit subsidiärem Schutz nach
Deutschland kommen.
Wir fordern den Bundestag und die Bundesregierung auf: Stellen Sie sicher, dass
Geflüchtete als Familie zusammenleben können!

„Aufruf: Familien gehören zusammen!“ weiterlesen