Nachdem wir einige Rückmeldungen zur „Arbeitshilfe Eilantrag bei rechtswidrigem Verhalten der Ausländerbehörde bei Antragstellung nach §24 AufenthG von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine“ erhalten haben, hier die erweiterte Auflage mit Antworten auf Euren Fragen.
Und vielen Dank an RA Dieckmann, der uns auch für die erweiterte 2. Auflage praktische Vorschläge zum Vorgehen gegen das Verhalten der Behörden zur Verfügung gestellt hat.
Insbesondere zwei problematische Konstellationen sind derzeit in der Praxis anzutreffen, die wir hier vorstellen wollen. Es sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie man die Rechte der Betroffenen effektiv schützen und Rechtsverlust und drohende Abschiebungen in das Herkunftsland abwenden kann.
- Konstellation: Antrag gem. § 24 AufenthG, ohne dass vorher bereits ein Asylantrag beim BAMF gestellt worden war.
- Konstellation: Antrag gem. § 24 AufenthG, wenn zuvor schon ein Asylantrag beim BAMF gestellt wurde.