Pressemitteilung, 03.02.2026
Ein über 70-jähriges Ehepaar aus Ägypten soll morgen von Frankfurt nach Kairo abgeschoben
werden. Beide sind vollziehbar ausreisepflichtig. Formal rechtlich scheint die Abschiebung
völlig in Ordnung zu sein. Doch schaut man genauer hin, blickt man in einen moralischen
Abgrund.
Die Ausländerbehörde Bitburg-Prüm hat am 22. Januar einen über 70-jährigen Mann aus
dem St. Joseph Krankenhaus Prüm in Abschiebungshaft genommen. Der Mann wurde wegen
eines Krankenhauskeims behandelt, den er sich bei einer OP zugezogen hatte. Zum Zeitpunkt
der Abholung war er auf Atemgerät und Rollstuhl angewiesen und hoch infektiös.
Da sich sein Zustand in der Abschiebungshaft rapide verschlechterte, ist er fünf Tage später
wiederum in eine Klinik in Bingen eingeliefert worden. Dort befindet er sich unsres Wissens
nach am Morgen des 3. Februar noch.
Auch seine Ehefrau wurde inhaftiert. Auch sie ist krank, gehbehindert und so berichtet uns
die Tochter, suizidgefährdet. Die zwei hätten zwischenzeitlich bei der betreuenden Tochter
gelebt, so berichtet uns der Anwalt. Für die Ausländerbehörde seien sie in dieser Zeit
„untergetaucht“. Damit hätten sie einen Haftgrund. Eine Abschiebung der zwei ist für morgen
früh terminiert.
Mit einem Rundschreiben des Integrationsministeriums vom 05. April 2019 sind die
Ausländerbehörden angehalten, nicht aus Krankenhäusern abzuschieben. Wie das
Klinikum der Entlassung eines offensichtlich schwer Erkrankten und zugleich hoch infektiösen
Menschen zustimmen konnte, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Skandalös ist, dass die beiden älteren Personen überhaupt als gewahrsamsfähig gelten
können. Beide sind gehbehindert. Die Gewahrsamseinrichtung ist nicht barrierefrei.
Außerdem besteht eine hohe Infektionsgefahr sowohl für das Personal als auch für die
anderen Insassen der Einrichtung.
Nun haben wir gehört, dass der Mann heute aus dem Krankenhaus geholt werden und
morgen mit seiner Frau abgeschoben werden soll.
Natalie Lochmann, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats gibt zu bedenken: „Wir gehen nicht
davon aus, dass er auskuriert und nicht mehr ansteckend ist. Wir gehen auch nicht davon
aus, dass die beiden vulnerablen Personen nach der Ankunft in Ägypten adäquat in Empfang
genommen werden. Eine Abschiebung vulnerabler, kranker Menschen mit der Konsequenz
der Obdachlosigkeit ist absolut nicht im Rahmen einer humanitäreren Flüchtlingspolitik zu
verbuchen“.
Wieder ein erschütternder Fall, der einmal mehr zeigt, dass Abschiebepolitik immer brutaler wird. Der Schutz von Menschenrechten wird ignoriert und die humanitäre Verantwortung über
Bord geworfen.
Wir fordern ein Zurück zu ethisch-moralischen Nomen, die unserer Verantwortung für
Menschen in Not gerecht wird.
Und wir fordern die Ausländerbehörden in RLP und das Integrationsministerium auf eine
solche Praxis zu unterbinden und die Abschiebung des ägyptischen Ehepaares für morgen zu
stornieren.
Für weitere Informationen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Flüchtlingsrat RLP e.V.
Natalie Lochmann
Tel.: 06131/4924734 oder 015757211742
Mail: info@fluechtlingsrat-rlp.de
Über die Verfasser:innen
Flüchtlingsrat RLP
Der Flüchtlingsrat RLP e.V. ist eine Menschenrechtsorganisation, die sich mit Flüchtlingen und
Migrant:innen solidarisiert und sich für die Rechte von Flüchtlingen und Migrant:innen stark
macht.
Der Flüchtlingsrat RLP e.V. fordert gleiche Rechte für alle, unabhängig von Herkunft, Religion,
Geschlecht, sexueller Orientierung, Befähigung, gesellschaftlichem oder wirtschaftlichem
Status. Der Flüchtlingsrat RLP e.V. arbeitet überparteilich. Mit Lobby- und
Öffentlichkeitsarbeit sowie Gesprächen mit der Politik unterstützt er die solidarische
Flüchtlingsarbeit im Bundesland.

