Aktuelles zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Am 30.12.2022 sind die Gesetzesänderungen durch das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit am darauf folgenden Tag am 31.12.2022 in Kraft getreten. Hier sind die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

Zu den Gesetzesänderungen gibt es vom Bundesinnenministerium und vom Integrationsministerium in RLP folgende Anwendungshinweise:

23. Dezember 2022 – Anwendungshinweise des BMI zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Dazu hat das BMI ein Merkblatt für neue Inhaber:innen eines Chancen-Aufenthaltsrechts veröffentlicht:

Mitte Februar 2023 wurde dieses Merkblatt ergänzt:

12. Januar 2023 – Anwendungshinweise zum Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Rundschreiben des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz

Wesentliche Bestandteile der Gesetzesänderung sind:

  1. Das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG, das eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe ermöglicht, für Menschen mit einer faktischen Duldung, die am 31.10.2022 mindestens fünf Jahre in Bundesgebiet waren, weitgehend straffrei sind und sich zur freiheitliche demokratischen Grundordnung bekennen.
  2. Änderungen bei der „Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendliche und jungen Volljährigen“ nach § 25a AufenthG. Die Aufenthaltserlaubnis können nun 14 bis 26 Jahre alte junge Menschen erhalten, die sich seit mindestens drei Jahren im Bundesgebiet aufhalten.
  3. Absenkung der Voraussetzungen bei der „Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration“ nach § 25b AufenthG. Alleinstehende Erwachsene können diese Aufenthaltserlaubnisse nun nach sechs Jahren Aufenthalt in Deutschland erhalten, Personen mit minderjährigem Kind im Haushalt bereits nach vier Jahren Aufenthalt im Bundesgebiet

Online-Fortbildung zum Chancen-Aufenthaltsrecht:

Wir laden dazu ein, sich am 15. Februar bei unserer Online-Fortbildung zum Chancen-Aufenthaltsrecht gemeinsam mit Rechtsanwalt Herrn Dieckmann die Anwendungshinweise gemeinsam anzuschauen, mit besonderem Fokus auf die Erteilungsvorraussetzungen des Chancen-Aufenthaltsrechts und die mit dem neuen Gesetz einhergehenden Änderungnen bei den Bleiberechtsregelungen gehen.

Hier geht es zu der Veranstaltung: https://fluechtlingsrat-rlp.de/event/online-fortbildung-zum-chancen-aufenthaltsrecht

Die Veranstaltung ist kostenlos und für alle Interessierten offen. Anmeldungen bitte an anmelden@fluechtlingsrat-rlp.de.

Arbeitshilfen:

Zu den Gesetzesänderungen sind schon einige Arbeitshilfen im Umlauf, auf die wir hier gerne verweisen wollen:

Arbeitshilfe der GGUA:

Die Änderungen durch das Chancen-Aufenthaltsgesetz hat Kirsten Eichler von der GGUA in einer Arbeitshilfe in den Gesetzestext eingearbeitet. Hier könne die o.g. sowie die weiteren Änderungen im Aufenthaltsgesetz sehr gut nachvollzogen werden, siehe hier.

Arbeitshilfen der Diakonie Deutschland:

Die Diakonie Deutschland hat Arbeitshilfen zum Chancen-Aufenthaltsrecht und den Änderungen in den §§ 25a und 25b AufenthG herausgegeben:

Arbeitshilfe zu sozialrechtlichen Ansprüchen bei Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG:
https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/Chancen-Aufenthaltsrecht/104c.pdf

Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz:
Wir empfehlen, dass sich Personen mit Duldung bei einer Beratungsstelle vor Ort über die Möglichkeiten informieren, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c oder §§ 25a oder 25b AufenthG zu bekommen.
Beratungsstellen sind hier auf unserer Webseite zu finden.