Zur Bundesratsentscheidung zum AZR am 25. Juni: Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL fordern: Nein zur massenhaften Datenspeicherung!

Gemeinsame Presseerklärung von Pro Asyl und den Landesflüchtlingsräten.

Nein zur massenhaften Datenspeicherung!
Am 25. Juni wird der Bundesrat über den Gesetzentwurf zum Ausländerzentralregister abstimmen. Die Bundesländer sollten ihn ablehnen. Denn die Sammelwut deutscher Behörden birgt Gefahren für Geflüchtete und ist datenschutzrechtlich höchst fragwürdig.

Erklärtes Ziel des „Gesetzes zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ ist es, die Datenbestände von Nichtdeutschen, insbesondere Geflüchteten, erheblich auszuweiten, zentral zu speichern und quasi auf Tastendruck Tausenden von Behörden zur Verfügung zu stellen. Die datenschutzbezogenen Grundrechte der Betroffenen werden dabei grob übergangen. In der Sachverständigenanhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestags haben Expert*innen erhebliche Datenschutzbedenken geltend gemacht. Auch PRO ASYL hatte den Gesetzentwurf zum Ausländerzentralregister (AZR) ausführlich kritisiert.

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EuGH-Urteil: Wegweisende Entscheidung als Hoffnungszeichen für afghanische Geflüchtete

In einem wichtigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 10.06.21 über die Voraussetzungen zur Gewährung subsidiären Schutzes entschieden. Bis Dato war es in Deutschland üblich, dass das Verhältnis von zivilen Opfern zur Gesamtbevölkerung im Herkunftsland als Maßstab für die Erteilung und Ablehnung des subsidiären Schutzstatus galt.

Nach dem Urteil des EuGHs bedarf es aber mehr als nur ein quantitatives Kriterium zur Entscheidungsfindung. Vielmehr müsse eine individuelle und ernsthafte Einzelprüfung stattfinden, welche „eine umfassende Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls“ vorsieht (Urteil EuGH C-901/19).

Vorausgegangen war eine Klage von zwei afghanischen Staatsangehörigen auf subsidiären Schutz vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. In einem Vorabentscheidungsersuchen bat das Gericht den EuGH um Klärung, ob der bisherige Ansatz des „body-count“ noch verhältnismäßig ist.

Nach der Ablehnung: Ein Härtefall? Ein Online-Infoabend über die Härtefallkommission, DO 17. Juni 18-20 Uhr

„Ich habe hier einen besonders schlimmen Fall und möchte ihn in die Härtefallkommission einbringen!“. So oder so ähnlich werden immer wieder Fälle auch von ehrenamtlichen Helfern an die Mitglieder der Härtefallkommission herangetragen. Doch leider ist nicht jeder Fall für die Härtefallkommission geeignet.


Das Diakonische Werk der evangelischen Kirchenkreise Trier und Simmern Trarbach, Außenstelle Büchenbeuren (Projekt Teilhabe durch Engagement), Aktiv für Flüchtlinge Rheinland Pfalz und der Flüchtlingsrat RLP e. V. laden Sie daheram 17. Juni 2021 zu einem Infoabend ein, der folgenden Fragen nachgeht:

  • Was ist die Härtefallkommission?
  • Wer ist Mitglied?
  • Wer kann einen Antrag einreichen?
  • Welche Fälle können eingereicht werden?
  • Was sind die Formalitäten?
  • Was sind Härtegründe?
  • Wie ist der genaue Ablauf?
  • Was sind die rechtlichen Folgen der Anrufung der Härtefallkommission?
  • Wie bereite ich den Härtefallantrag vor?
  • Welche Aufgaben kann ich als Vermittler/Berater der Klienten übernehmen?
  • Was soll ich dabei beachten?
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