Kampagne: Keine Abschiebungen nach Syrien #SyriaNotSafe

Anlässlich der Innenminister*innenkonferenz vom neunten bis elften Dezember 2020 starten wir die Kampagne „Keine Abschiebungen nach Syrien #SyriaNotSafe“. Dort wird unterem anderen der Abschiebestopp nach Syrien, der noch bis Ende dieses Jahres gilt, neu verhandelt. Aktuell fordern vor allem viele CDU- und CSU-Politiker*innen eine Aufhebung des Abschiebestopps nach Syrien, darunter auch Bundesinnenminister Horst Seehofer. Sollte der Abschiebestopp aufgehoben werden, werden Menschen in einen Folterstaat abgeschoben.
Deshalb fordern wir: Keine Abschiebungen nach Syrien. Syrien ist nach wie vor nicht sicher und Abschiebungen dorthin wären menschenunwürdig.

Angelehnt an die #afghanistannotsafe-Kampagne des Bayerischen Flüchtlingsrates und die #SyriaNotSafe-Kampagne von adoptarevolution, haben wir Druckvorlagen für Sticker (DIN A7) und Banner (2m x 1m) sowie Social-Media-Dateien (für Facebook und Instagram) erstellt, die keine Abschiebungen nach Syrien fordern.

Verteilt die Sticker in Eurer Stadt, hängt die Banner zu Euren Fenstern raus und postet die Share-Pics auf Euren Sozialen Medien mit dem Hashtag #SyriaNotSafe. Wir wollen deutlich machen, dass wir gegen Abschiebungen nach Syrien sind, und das sollen so viele Menschen wie möglich wissen!

Die Druckvorlagen sowie die Sharepics können hier entnommen werden: https://fluechtlingsrat-rlp.de/wissenswertes-und-praktisches/archiv

Pressemitteilung zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember

Zum Tag der Menschenrechte verwandelt sich am 10. Dezember der Mainzer Marktplatz mit einer Menschenkette zu einem lebendigen Denkmal. Redebeiträge und Infostände informieren zusätzlich über Menschenrechtsverletzungen. Von 15 bis 18 Uhr könnt ihr gerne (unter Einhaltung der Sicherheitsabstände und mit Maske) vorbeikommen. Die dazugehörige Pressemitteilung ist als Datei angehängt.

Familiennachzug jetzt! Bürgerkrieg in Äthiopien gefährdet eritreische Geflüchtete

Mit einer zweitägigen Kundgebung vom 30.11. bis 01.12.2020 vor dem Bundeskanzleramt will die bundesweite Initiative „Familiennachzug Eritrea“ das Recht auf Familiennachzug für Geflüchtete aus Eritrea einfordern und auf die dramatische Lage der eritreischen Geflüchteten in den Erstzufluchtsländern aufmerksam machen, insbesondere in der äthiopischen Verwaltungsregion Tigray. Dort tobt seit einigen Wochen ein blutiger Bürgerkrieg. PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte unterstützen die Forderung der Geflüchteten nach schnellen und unbürokratischen Visumsverfahren für den Familiennachzug.

„Familiennachzug jetzt! Bürgerkrieg in Äthiopien gefährdet eritreische Geflüchtete“ weiterlesen

Keine Abschiebungen nach Pakistan!

Bei seinem Plenum am 25.11. beschäftigte sich der AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V. intensiv mit dem Thema Pakistan. Den Anlass boten vermehrt stattfindende Sammelabschiebungen dorthin. Mehr als 40 Personen von Flüchtlingsinitiativen und Beratungsstellen aus ganz Rheinland-Pfalz diskutierten das Thema Abschiebungen nach Pakistan und fordern eine Aussetzung jeglicher Abschiebung dorthin.

So fand Mitte August ein Abschiebeflug mit 33 Personen statt. Einige der 33 Männer wurden in Islamabad umgehend in eine Haftanstalt gebracht. Ihnen werden Verstöße gegen nationale Migrationsgesetze vorgeworfen, wie etwa das Bezahlen von Schleusern für die Flucht über das Nachbarland Iran[1].

Aus Rheinland-Pfalz war schon im Februar ein Pakistaner abgeschoben worden, der auch direkt im Gefängnis landete, wie Flüchtlingsbetreuer berichteten[2].

Seitdem wurden immer wieder Abschiebungen angesetzt und dann kurzfristig wieder abgesagt. „Dies führt zu großer Verunsicherung bei den Flüchtlingen und ihren Unterstützer*innen“, so Okka Senst, die mit ihrem Projek Aktiv für Flüchtlinge RLP in Rheinland-Pfalz Ehrenamtliche unterstützt. Denn selbst gut integrierte pakistanische Flüchtlinge, die arbeiten und seit vielen Jahren geduldet hier leben, machen sich große Sorgen und werden krank vor Angst.

In einem Vortrag am Vormittag ging es zunächst um die Rechtsprechung der Gerichte zum Herkunftsland Pakistan.

Dass, selbst das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2019 keine einheitliche Rechtsprechung zur Frage, ob Männern in Pakistan wegen ihrer Homosexualität staatliche oder nichtstaatliche Verfolgung droht, erkennen konnte[3], verwunderte die Anwesenden vor dem Hintergrund der Reisewarnung des Auswärtigen Amts wo nach:

„Homosexualität nach dem pakistanischen Strafgesetzbuch als „widernatürliche Handlung“ gilt und strafbar ist. Das Strafmaß beträgt im Regelfall zwei bis zehn Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe.“[4]

Am Nachmittag referierte eine Expertin von Amnesty International zu Menschenrechtsverstößen in Pakistan. Die Teilnehmenden erfuhren viel über die mangelnde Presse und Meinungsfreiheit und den Druck, dem Medien durch staatliche Institutionen und extremistischen Gruppen ausgesetzt sind. Gerade für religiöse Minderheiten ist die Lage besonders gefährlich. Amnesty International beobachtet bereits seit Jahren das Verschwinden von Personen und angewandte Folterpraktiken.

Auf der Seite des Auswärtigen Amtes sind folgende Informationen ergänzend zur Menschenrechtslage nachzulesen:

„Es besteht weiterhin landesweit – auch in den Großstädten Islamabad, Lahore, Karachi, Multan und Rawalpindi – eine Gefahr für terroristische Anschläge seitens der Pakistanischen Taliban sowie religiös motivierter oder separatistischer Gruppen, insbesondere durch Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate. Die Terroranschläge richten sich vor allem gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste, Polizei, Märkte, Einrichtungen der Infrastruktur, gegen religiöse Stätten (Moscheen, Schreine, Kirchen) sowie gegen ethnische Minderheiten. In den meisten Fällen sind Todesopfer und Verletzungen auch unter der Zivilbevölkerung zu beklagen.“[5]

Wer die Informationen des Auswärtigen Amts ernst nimmt, dürfte prinzipiell keinen Menschen in das Land abschieben“ so Pierrette Onangolo vom AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V. und verbindet dies mit der Forderung an die Kommunen und Landkreise keine Abschiebungen nach Pakistan durchzuführen.


[1] Spiegel online 19.08.20: https://www.spiegel.de/politik/ausland/abschiebung-aus-deutschland-in-pakistan-gelandet-und-gleich-wieder-festgenommen-a-ad62569a-5fab-4e1f-9754-2d8873849557

[2] Rheinpfalz 08.02.20: https://www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-bad-duerkheim_artikel,-maikammer-fl%C3%BCchtling-nach-pakistan-abgeschoben-_arid,5030275.html?reduced=true#

[3]https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/12/rk20191204_2bvr160019.html

[4] https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/pakistan-node/pakistansicherheit/204974

[5] https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/pakistan-node/pakistansicherheit/204974?openAccordionId=item-301216-5-panel

Handicap International und 28 weitere Organisationen fordern eine bedarfsgerechte Unterbringung von geflüchteten Menschen mit Behinderung

Der AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V. hat den Appell von Handicap International, der eine bedarfsgerechte Unterbringung von geflüchteten Menschen mit Behinderung fordert, mitunterzeichnet. In der Pressemitteilung wird unter anderem die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen als ungeeignet bewertet, wenn sie dort nicht bedarfsgerecht stattfinden kann. Außerdem werden auf die hohen Infektionsraten in Sammelunterkünften aufmerksam gemacht. Die Pressemitteilung ist unter folgendem Link zu finden: https://cdn.flxml.eu/r-4f630da4c7698c85388466d2ce7c3aeec496c2d0a6848512.
Das Positionspapier selbst findet sich unter dem Titel: geflüchtete Menschen mit Behinderung bedarfsgerecht unterbringen hier: https://www.hi-deutschland-projekte.de/crossroads/interessenvertretung/themen/.