Erklärung zum Tag des Flüchtlings am 28. September 2018

Weil Afghanistan nicht sicher ist:
Abschiebestopp und Bleibeperspektive jetzt!

Am 11. September 2018 starben in der afghanischen Provinz Nangarhar 68 Menschen bei einem Selbstmordanschlag. Alleine für das 1. Halbjahr 2018 verzeichnet die Afghanistan-Mission der Vereinten Nationen (UNAMA) mindestens 5.122 zivile Opfer (1.692 Tote und 3.430 Verletzte) der Gewalt in Afghanistan.

Ebenfalls am 11. September 2018 fand von München aus die insgesamt 16. Sammelabschiebung nach Afghanistan seit Dezember 2016 statt. Nach Informationen des AK Asyl – Flüchtlingsrats RLP e.V. und des Initiativausschusses für Migrationspolitik in RLP hat sich Rheinland-Pfalz an allen bisher drei Abschiebechartern im 2. Halbjahr 2018 beteiligt und afghanische Straftäter abgeschoben: „Während sich die Sicherheitslage in Afghanistan ständig verschlechtert, werden Sammelabschiebungen dorthin auch für die rheinland-pfälzische Landesregierung offenbar zur monatlichen Routine“, kommentiert Pierrette Onangolo, Geschäftsführerin des AK Asyl – Flüchtlingsrats RLP e.V.

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) hat am 30. August 2018 seine „Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender“ aktualisiert. Demzufolge hat sich die Sicherheitslage in ganz Afghanistan weiter verschärft und kann die Hauptstadt Kabul nicht länger als „interne Schutz- oder Neuansiedlungsalternative“ angesehen werden. Mit dem Hinweis auf eben diese „interne Schutz- oder Neuansiedlungsalternative“ aber lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit 2015 Asylanträge vieler afghanischer Flüchtlinge ab und begründet die Bundesregierung die Möglichkeit, nach Afghanistan abzuschieben.

Die Neubewertung der Sicherheitslage in Afghanistan durch den UNHCR hat bereits dazu geführt, dass Finnland Abschiebungen dorthin bis auf weiteres ausgesetzt hat. Der AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V. und der Initiativausschusses für Migrationspolitik in RLP fordern, dass diese Neubewertung auch in der Bundesrepublik zum Umdenken führen muss: „Abschiebungen nach Afghanistan sind Abschiebungen in konkrete Lebensgefahr! Sie verbieten sich deshalb ganz unabhängig davon, ob die Betroffenen in Deutschland nur vergeblich Schutz gesucht oder schwere Straftaten begangen haben. Auch Straftäter haben Menschenrechte“, so Torsten Jäger vom Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP.

Angesichts der desaströsen Sicherheitslage vor Ort fordern der AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V. und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP die Bundesregierung dazu auf, Abschiebungen nach Afghanistan ausnahmslos und mit sofortiger Wirkung zu stoppen.

Von der rheinland-pfälzischen Landesregierung erwarten beide Organisationen,

  • sich an weiteren Sammelabschiebungen nach Afghanistan nicht zu beteiligen. Nach vorliegenden Informationen ist der nächste Abschiebecharter für Anfang Oktober geplant.
  • sicherzustellen, dass kommunale Ausländerbehörden keinen Ausreisedruck auf geduldete afghanische Flüchtlinge ausüben.
  • sich auf Bundesebene für eine gesicherte und dauerhafte Bleibeperspektive geduldeter afghanischer Flüchtlinge einzusetzen, die dauerhaft nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

Auch die Allgemeine Zeitung hat über unsere Forderungen berichtet:

Nach Afghanistan nicht abschieben

Offener Brief an Christian Baldauf

In einem Offenen Brief haben sich der AK Asyl-Flüchtlingsrat RLP e.V. und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, Herrn Christian Baldauf, gewandt. Hintergrund sind seine Erklärungen zur Zahl „schwer krimineller Abzuschiebender [..], bei denen wir nicht wissen, wo sie sind“ im Rahmen der Landtagsdebatte am 24. August 2018. Sie finden den Offenen Brief im Wortlaut nachfolgend und unten als PDF anhängend.

„Offener Brief an Christian Baldauf“ weiterlesen

Vortrag über die Arbeit des Verwaltungsgerichts in Trier von Richter Michael Trésoret

Bei unserem letzten Plenum am 21.06.2018 in Trier durften wir den Richter Herrn Michael Trésoret bei uns als Redner begrüßen. Herr Trésoret berichtete uns von seiner Arbeit beim Verwaltungsgericht in Trier und stellte sich danach den Fragen des Plenums. Er ist Vorsitzender der 1. Kammer, die die Zuständigkeit für unter anderem folgende Bereiche hat: Syrien, Russische Föderation, Ukraine, Georgien, sonst. europäische Staaten und Nachfolgestaaten der UdSSR. In seinem Vortrag geht er auf die Strukturen im Gericht selbst ein und gibt Praxishinweise für die Verfahrensbegleitung.

Wir danken Herrn Trésoret für seinen Besuch beim Plenum und für die untenstehende Präsentation.

Tresoret_AKAsyl 2018-06-21 (Veröffentlichung)