Update zum Chancenaufenthaltsrecht 2022

Das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht wurde im Koalitionsvertrag der Ampel Parteien zum 01.01.2022 in Aussicht gestellt.

Jedoch herrscht derzeit noch Unklarheit über die genaue Umsetzung der geplanten Regelung. Auch inwiefern eine „Vorgriffsregelung“ für Personenen gelten kann, ist derzeit noch unklar.

Auf eine Anfrage der Abgeordneten Gökay Akbulut an das Bundesministerium des Inneren und für Heimat vom 14. Januar 2022 gab es nur eine vage Antwort:

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat prüft derzeit, wie dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zügig umgesetzt werden kann. Eine weiterführende Antwort kann daher noch nicht gegeben werden“

Angesichts einer großen Anzahl an Menschen die von dieser Regelung profitieren können, erhoffen wir uns eine baldige Umsetzung. Wie in unserem ersten Bericht geschildert, hat das Land Rheinland-Pfalz bereits ein Schreiben an die Ausländerbehörden des Landes verschickt.

Angesichts der Innenministerkonferenz vom 28. Januar 2022, hat Pro Asyl eine Pressemitteilung zu dem Thema herausggeben.

27. Januar 2021 – Der Opfer gedenken und niemals vergessen, wozu Menschen fähig sind!

Aus der Pflicht zur Erinnerung resultiert die Verantwortung,

  • sich aktiv für Menschenrechte einzusetzen und zu widersprechen, wenn Rechtsextremisten und andere Demokratiefeinde sie zur Disposition stellen wollen;
  • fest an der Seite derer zu stehen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen und/ oder geschlechtlichen Identität, einer Behinderungoder eines anderen unveräußerlichen Merkmals ausgegrenzt, diskriminiert oder angegriffen werden;
  • für die gesellschaftliche Akzeptanz von Vielfalt einzutreten und für effektive Rechte zum Schutz vor Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu streiten.

Neu ab dem 01.01.2022: Das Chancenaufenthaltsrecht

Die neue Bundesregierung hat mit ihrem Koalitionsvertrag ab dem 01.01.2022 das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht vereinbart.

Wörtlich steht im Koalitionsvertrag dazu:
„Der bisherigen Praxis der Kettenduldungen setzen wir ein Chancen-Aufenthaltsrecht
entgegen: Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig
geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine
einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen
Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung und
Identitätsnachweis gemäß §§ 25 a und b AufenthG)“ (Koalitionsvertrag, S.138, Zeilen 4658 – 4663).

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