Aus der Pflicht zur Erinnerung resultiert die Verantwortung,
- sich aktiv für Menschenrechte einzusetzen und zu widersprechen, wenn Rechtsextremisten und andere Demokratiefeinde sie zur Disposition stellen wollen;
- fest an der Seite derer zu stehen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen und/ oder geschlechtlichen Identität, einer Behinderungoder eines anderen unveräußerlichen Merkmals ausgegrenzt, diskriminiert oder angegriffen werden;
- für die gesellschaftliche Akzeptanz von Vielfalt einzutreten und für effektive Rechte zum Schutz vor Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu streiten.