Neu ab dem 01.01.2022: Das Chancenaufenthaltsrecht

Die neue Bundesregierung hat mit ihrem Koalitionsvertrag ab dem 01.01.2022 das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht vereinbart.

Wörtlich steht im Koalitionsvertrag dazu:
„Der bisherigen Praxis der Kettenduldungen setzen wir ein Chancen-Aufenthaltsrecht
entgegen: Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig
geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine
einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen
Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung und
Identitätsnachweis gemäß §§ 25 a und b AufenthG)“ (Koalitionsvertrag, S.138, Zeilen 4658 – 4663).

Hintergrund ist, dass in Deutschland viele Menschen leben, die jahrelang mit einem Duldungsstatus leben. Dieser bedeutet lediglich eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, da die Ausreise aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist, sie gilt nicht als Aufenthaltstitel und verleiht keine dauerhafte, sichere Rechtsstellung. Durch die neue Regelung haben nun einige Menschen die Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht und Kettenduldungen werden verhindert. 

2020:

Bereits im vergangenen Jahr hatten die Landesflüchtlingsräte, Pro Asyl und Jugendliche ohne Grenzen anlässlich der Innenministerkonferenz darum gebeten, dass sich die Länder auf eine Vorgriffregelung einigen. Hintergrund war die Sorge, dass einige Ausländerbehörden und Bundesländer vor dem Stichtag zahlreiche Ausweisungen veranlassen könnten. Doch zu einer bundesweiten Vorgriffregelung kam es nicht.

Vgl. https://www.proasyl.de/pressemitteilung/konferenz-der-innenministerinnen-umfassende-bleiberechtsregelungen-sind-erforderlich/

Hier in RLP:

Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration hat die Ausländerbehörden mit folgendem Schreiben über die Einführung des Chancenaufenthaltsrechts informiert.

Aus unserer Sicht ist besonders der letzte Absatz von Bedeutung:

„In Hinblick darauf möchte ich Ihnen bereits jetzt mitteilen, dass keine fachaufsichtlichen
Einwände geltend gemacht werden, wenn Ihre Behörden Aufenthaltsbeendigungen an
absehbar unter die angekündigte Regelung fallenden Ausländerinnen und Ausländern
zunächst zurückpriorisieren.

Wir werden Sie an dieser Stelle über neue Entwicklungen informieren. Wenn Sie bereits einen Antrag auf das Chancenaufenthaltsrecht gestellt haben, sind wir sehr an Ihren Erfahrungen interessiert.