Update zum Chancenaufenthaltsrecht 2022

Das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht wurde im Koalitionsvertrag der Ampel Parteien zum 01.01.2022 in Aussicht gestellt.

Jedoch herrscht derzeit noch Unklarheit über die genaue Umsetzung der geplanten Regelung. Auch inwiefern eine „Vorgriffsregelung“ für Personenen gelten kann, ist derzeit noch unklar.

Auf eine Anfrage der Abgeordneten Gökay Akbulut an das Bundesministerium des Inneren und für Heimat vom 14. Januar 2022 gab es nur eine vage Antwort:

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat prüft derzeit, wie dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zügig umgesetzt werden kann. Eine weiterführende Antwort kann daher noch nicht gegeben werden“

Angesichts einer großen Anzahl an Menschen die von dieser Regelung profitieren können, erhoffen wir uns eine baldige Umsetzung. Wie in unserem ersten Bericht geschildert, hat das Land Rheinland-Pfalz bereits ein Schreiben an die Ausländerbehörden des Landes verschickt.

Angesichts der Innenministerkonferenz vom 28. Januar 2022, hat Pro Asyl eine Pressemitteilung zu dem Thema herausggeben.