Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan:

Vorweg: Mit einer Pressemitteilung am 17. Oktober 2022 hat die Bundesregierung den Beginn eines Bundesaufnahmeprogramms angekündigt.

Es gibt bis jetzt keine Übersicht über die Organisationen, bei denen Anträge gestellt werden können. Wir werden auf die entsprechenden Stellen verweisen, sobald wir Informationen dazu haben. Beim Flüchtlingsrat RLP wird es leider nicht möglich sein, einen Antrag zu stellen.

Stand: 24.11.2022

Beforehand: With a press release on October 17, 2022, the German government announced the start of an admission program for people of Afghanistan. So far there is no overview of the organizations to which applications can be submitted. We will refer to the relevant posts as soon as we have information on them. Unfortunately, it will not be possible to submit an application to the Refugee Council of Rhineland-Palatinate.

Status: 24.11.2022

Hier geht es zur Ankündigung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan durch die Bundesregierung: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/bundesaufnahmeprogrammafghanistan/2558716

Hier geht es zu der Seite des Bundesaufnahmeprogramms auf Deutsch:

Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für Menschen aus Afghanistan

https://www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de

Click here for the website of the Federal Admissions Program in English:

German Government admission programme for people from Afghanistan

https://www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-en

Hier geht es zu der Seite des Bundesaufnahmeprogramms auf Farsi:

در اینجا صفحه برنامه پذیرش فدرال به زبان فارسی است:

برنامه پذیرش حکومت آلمان فدرال برای اتباع افغانستان

https://www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-fa

Zielgruppe:
Afghanische Staatsangehörige in Afghanistan, die

sich durch ihren Einsatz für Frauen- und Menschenrechte oder durch ihre Tätigkeit in den Bereichen Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft besonders exponiert haben und deshalb individuell gefährdet sind

oder
die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität oder ihrer Religion eine sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergebende spezifische Gewalt oder Verfolgung erfahren bzw. erfahren haben und deshalb konkret und individuell gefährdet sind, insbesondere als Opfer schwerer individueller Frauenrechtsverletzungen, homo- oder transfeindlicher Menschenrechtsverletzungen oder als exponierte Vertreterinnen und Vertreter religiöser Gruppen/Gemeinden.

Das Programm soll insbesondere Menschen begünstigen, die ihre Gefährdung überzeugend darlegen und belegen können.

Im Rahmen des Aufnahmeprograms wurde eine Aufnahme von 1000 Personen pro Monat versprochen. Unklar ist bisher, ob diese Zahl die Familienangehörigen bereits miteinschließt.

Weiterhin wichtig: Ortskräfte fallen nicht in das neue Programm, denn diese werden weiter im Rahmen des für sie bestehenden Programms bearbeitet. Auf der BAP-Seite heißt es dazu: „Das Ortskräfteverfahren ist nicht beendet. Das Ortskräfte­verfahren wird nach den bisherigen Kriterien fortgeführt. Ansprechpartner zum Ortskräfteverfahren ist weiterhin die Stelle oder das Bundesministerium, bei dem die Ortskraft beschäftigt war.“

Anhand welcher Kriterien wird über die Aufnahme entschieden?

https://www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de/bundesaufnahmeprogramm-faq/-/2544644

Bei der Auswahl der Personen berücksichtigt die Bundesregierung vor allem:

  • personenbezogene Vulnerabilität, wie sie bspw. der Kriterienkatalog des UNHCR definiert; (z.B. alleinstehende Frauen mit Kindern, Frauen in prekärer Lebenssituation, LSBTI+, Personen mit besonderen medizinischen Behandlungserfordernissen);
  • Deutschlandbezug, z.B. deutsche Sprachkenntnisse, integrationsfördernde familiäre Bindungen, Voraufenthalte in Deutschland, ehemalige Tätigkeit für deutsche Behörden/Projekte, Unterstützung durch deutsche Arbeitgeber/deutsche Organisationen;
  • besondere persönliche Exponiertheit, z.B. durch Art und Dauer der Tätigkeit in Afghanistan, herausgehobene Position, öffentliche Äußerungen;
  • besonderes politisches Interesse Deutschlands an einer Aufnahme

Wer kann einen Antrag stellen?

Für die Antragstellung wurde ein Online-Tool entwickelt, das über 100 Fragen umfasst.

Laut den FAQ zum Bundeaufnahmeprogramm sind nur „meldeberechtigte Stellen“ dazu befugt, gefährdete Personen zu erfassen. Eine individuelle Eingabe und damit Bewerbungsmöglichkeit für Einzelpersonen besteht nicht.

Kritik:

Das Bundesaufnahmeprogramm wird von vielen Nichtregierungsorganisationen sehr kritisch gesehen. Auch der Flüchtlingsrat RLP sieht einige Punkte in dem Bundesaufnahmeprogramm sehr kritisch. Hier geht es zu unserer Kritik:

#Anfragen an den Flüchtlingsrat RLP:

Der Flüchtlingsrat RLP ist eine kleine Nichtregierungsorganisation, die sich für die Stärkung der Rechte von Flüchtlingen einsetzt

Wir haben bis jetzt keine Übersicht darüber, bei welchen Organisationen Anträge für das Bundesaufnahmeprogramm gestellt werden können. Bei uns ist es leider nicht möglich einen Aufnahmeantrag zu stellen. Leider sind wir nicht in der Lage, über mögliche Einreisemöglichkeiten für Flüchtlinge nach Deutschland zu entscheiden.

Hier versuchen wir Ihnen nützliche Informationen zu geben, welche Möglichkeiten es bisher gibt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, nach Deutschland einzureisen, aber alle sind etwas kompliziert, intransparent und selten erfolgreich.

1. Ortskräfteverfahren: Afghanen, die nach 2013 direkt für deutsche staatliche Einrichtungen und Organisationen tätig waren, können ein Visum erhalten. Wenn Sie auch für eine deutsche Organisation gearbeitet haben, setzen Sie sich bitte mit dieser in Verbindung, um zu sehen, wie sie Ihren Relocationprozess unterstützen kann.

2. Bundesaufnahmeprogramm: Siehe oben

3. Arbeitsmigration: Falls Sie sich an der Arbeitsmigration versuchen möchten, schauen Sie bitte auf diese Homepage: https://www.make-it-in-germany.com/de/

Wir wissen, dass diese Informationen nicht ausreichen, um die Situation schnell zu lösen. Bitte nicht aufgeben.

Requests and admissions towards our organization:

We are a small NGO operating in the West of Germany and promoting the rights of refugees. Unfortunately we are not in a position where we can decide upon any possibilities for refugees to enter Germany. Here we try to provide you with useful information what relocation options exist so far.

There are different options to enter Germany, but all of them are somewhat complex, intransparent and rare.

1. Ortskräfteverfahren (programme for former employees): Afghans who have directly worked for German government institutions and organisations after 2013 can receive a visa. If you also worked for a German organisation please get in touch with them, to see how they can support your process of relocation.

2. Bundesaufnahmeprogramm (national admission programme): On 17th of October 2022 information about the national admission programme have finally published. But it does not look promising: Particularly vulnerable persons are to be admitted through it. The selection system is complex. Civil society organizations are empowered to propose people (eligible entities – we are no such organisation and no one knows who these organisations are). Individuals themselves cannot register. In the first phase, only cases that have already been submitted to civil society organisations will be processed. These submissions are then digitally pre-sorted and sorted out. It is unbelievable but Afghans who have already fled to other countries do not have access to the admission program.
Here you find the official information from the federal government: https://www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de/bundesaufnahmeprogramm-faq You might want to try this homepage for translation: https://www.deepl.com/translator
We hope that soon the information will be available in dari here: https://handbookgermany.de/de/afghanistan-info.html

If you have not been in touch with any civil society organization, you can try to contact the NGO „Kabul Luftbrücke“. They might collect cases, but we are not sure: cases@luftbruecke.lnob.net

We would like to emphasise that this NGO does not have the power to decide who is allowed to come to Germany. Only the government is allowed to decide that.

For sure, this admission programme will not be sufficient to safe all endangered people! So we need to continuing promoting an extension. Please feel free to write yourself to German politicians.

3. Labour migration: In case you would like to try for labour migration, please have a look at this homepage: https://www.make-it-in-germany.com/de/

We know these information are not sufficient to quickly solve the situation. Please don’t give up.