Zum Tag der Menschenrechte 2020: Die Debatte um Grund- und Menschenrechte schließt Flüchtlinge aus!

Die Corona-Pandemie hat in Deutschland zu einer breiten Debatte um die Einschränkung von
Grund- und Menschenrechten geführt. Wie selten zuvor wird die Verhältnismäßigkeit vieler der
Maßnahmen, die zur Senkung von Infektionszahlen und zur Minimierung des Infektionsrisikos angeordnet werden, hinterfragt und öffentlich diskutiert.

Beispiele sind u.a. die
– Beschränkung sozialer Kontakte;
– Einschränkung der Bewegungsfreiheit;
– Besuchsverbote in Pflegeheimen;
– Einschränkung der Berufsfreiheit durch Schließung von Gastronomie und Kulturbetrieben;
– Einschränkung des Zugangs zu Bildungsinstitutionen
Viele dieser und weitere Einschränkungen von Grund- und Menschenrechten treffen Geflüchtete, Schutzsuchende und geduldete Personen in Deutschland, Europa und der Welt – unabhängig von einer Pandemie – jeden Tag. Sie treffen sie, ohne dass die Legitimität des Zwecks der Einschränkungen, ihre Geeignetheit und ihre Angemessenheit in Frage gestellt werden würden.
Zum Tag der Menschenrechte erinnern der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP, der AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V. und Aktiv für Flüchtlinge RLP daran, dass auch Menschen mit Fluchtoder Migrationsgeschichte Trägerinnen von Grund- und Menschenrechten sind – und zwar unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status.

Die aktuelle Debatte blendet das nahezu vollständig aus:

– In Sammelunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen sind Bewohnerinnen aufgrund der dortigen Lebensumstände einem dreifach erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Das RobertKoch-Institut sieht in Sammelunterkünften für Flüchtlinge folgerichtig eine der „Ursachen für den starken Anstieg“ der Infektionszahlen.
– Ausbrüche in Flüchtlingsunterkünften führen immer wieder dazu, dass ganze Einrichtungen
und hunderte nicht-infizierte Bewohnerinnen unter Quarantäne gestellt und in den Unterkünften festgesetzt werden. In Rheinland-Pfalz standen zuletzt die Erstaufnahmeeinrichtung in Hermeskeil und ihre fast 700 Bewohnerinnen unter Quarantäne.
– Mitten in der Pandemie werden Menschen durch Abschiebungen in vom Robert-Koch-Institut
ausgewiesene Risikogebiete gefährdet. Die Bundesregierung bemüht sich sogar um Abschiebungen nach Afghanistan, wo derzeit nach Schätzungen der afghanischen Regierung etwa ein Drittel der Bevölkerung infiziert und direkt von der Pandemie betroffen ist.

Alle Halbjahre wieder, droht ein Ende des Abschiebestopps ins Kriegsland Syrien – landesweite Organisationen fordern: „Syrien ist nicht sicher, keine Abschiebungen nach Syrien!“

Wie vor einem halben Jahr soll bei der Innenministerkonferenz, die vom 09. bis 11. Dezember 2020 in Weimar und virtuell stattfindet, über den bestehenden Abschiebestopp nach Syrien entschieden werden. Einige CDU-geführte Bundesländer liebäugeln mit einer Lockerung des Abschiebestopps, ein wichtiges Instrument, das Flüchtlinge aus Syrien Schutz bietet. Wenn es nach den Befürwortern dieser Lockerung ginge, sollten zumindest Straftäter*innen und Gefährder*innen in das Bürgerkriegsland abgeschoben werden.

Folgende Fakten machen deutlich, dass dieser Abschiebestopp nicht in Frage gestellt werden darf, und zwar für alle Menschen aus Syrien:

  • In Syrien tobt seit 2011 ein Krieg, der unzählige Opfer gefordert und mehr als 6,6 Millionen Personen zur Flucht gezwungen hat (Global Trends UNHCR 2020). Das ist weltweit die höchste Zahl an Flüchtlingen, ein trauriger Rekord. Sie alle entfliehen Giftgasangriffen, Bombardierungen – auch von zivilen Einrichtungen, sogar von Krankenhäusern oder Schulen – und der willkürlichen Zerstörung ihres Umfelds.
  • Das Assad-Regime herrscht seit mehreren Jahrzehnten über das Land: Wer das Regime kritisiert, dem droht Verhaftung mit bestialischer Folter, Ermordung oder Verschwindenlassen[1].
  • Seit Beginn des Jahres konzentrieren sich die Kämpfe im Nordwesten des Landes an der Grenze zur Türkei. Laut Malteser International sind allein in der Region um Idlib fast drei Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen[2].
  • In Deutschland befinden sich derzeit ca. 767.296 (Ausländerzentralregister, Stand Juni 2019) Menschen aus Syrien die hier Zuflucht gesucht haben. Auch wenn die Schutzquote hoch ist, leben die Abgelehnten in Angst und Unsicherheit.
  • Rückkehrer* gelten als geflüchtete Oppositionelle oder werden der Desertion verdächtigt und sind bei einer Wiedereinreise in Syrien besonders gefährdet.[3]
  • Die Covid-19 Pandemie hat Syriens Grenzen erreicht und die Zahlen steigen im ganzen Land seit Juli an. Das Land, das vom Krieg gebeutelt ist, kann dieser neuen Krisensituation nicht mehr viel entgegensetzten. Gerade in den Flüchtlingscamps ist die hygienische Lage katastrophal. Wenn Corona eines dieser Lager mit seinen tausenden Bewohner*innen erreicht, wird der Virus nicht mehr zu stoppen sein.

Vor diesem Hintergrund halten wir als AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V., Aktiv für Flüchtlinge RLP und Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP eine Aufhebung des zurzeit geltenden Abschiebstopps für unverantwortlich. Wir begrüßen die bisherige Haltung der Landesregierung Rheinland-Pfalz, sich davon zu distanzieren und bitten den Innenminister, sich bei der bevorstehenden Innenministerkonferenz dafür einzusetzen, dass der Abschiebestopp nach Syrien um mindestens ein Jahr verlängert wird.


[1] https://www.amnesty.de/jahresbericht/2019/syrien

[2] https://www.malteser-international.org/de/hilfe-weltweit/naher-osten/syrien/der-buergerkrieg-in-syrien-ein-ueberblick.html

[3] Der Schlepper Nr. 98 09/2020 Seite 11

Keine Abschiebungen während einer Pandemie!

Die unterzeichnenden Organisationen fordern anlässlich der Innenministerkonferenz am 9.-11. Dezember 2020 ein bundesweites Abschiebungsmoratorium. Während der COVID-19-Pandemie sind Abschiebungen nicht zu verantworten.
Die Bundeskanzlerin hat eindringlich dazu aufgerufen, auf überflüssiges Reisen zu verzichten. Das muss auch für Abschiebungen in Staaten, wie zum Beispiel Afghanistan, aber auch Überstellungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung, wie zum Beispiel Italien, gelten. Insbesondere in den Wintermonaten ist in vielen der besonders von der Pandemie betroffenen Länder nicht mit einer schnellen Besserung zu rechnen. Die Unterzeichnenden verweisen auch auf die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes. Abschiebungen sollten mindestens bis April 2021 ausgesetzt werden. Keine Abschiebungen aus oder in Risikogebiete während einer Pandemie!

Der komplette Aufruf sowie die Liste der Unterzeichner*innen können dem Dokument in der Anlage entnommen werden.