Zum Tag der Menschenrechte 2020: Die Debatte um Grund- und Menschenrechte schließt Flüchtlinge aus!

Die Corona-Pandemie hat in Deutschland zu einer breiten Debatte um die Einschränkung von
Grund- und Menschenrechten geführt. Wie selten zuvor wird die Verhältnismäßigkeit vieler der
Maßnahmen, die zur Senkung von Infektionszahlen und zur Minimierung des Infektionsrisikos angeordnet werden, hinterfragt und öffentlich diskutiert.

Beispiele sind u.a. die
– Beschränkung sozialer Kontakte;
– Einschränkung der Bewegungsfreiheit;
– Besuchsverbote in Pflegeheimen;
– Einschränkung der Berufsfreiheit durch Schließung von Gastronomie und Kulturbetrieben;
– Einschränkung des Zugangs zu Bildungsinstitutionen
Viele dieser und weitere Einschränkungen von Grund- und Menschenrechten treffen Geflüchtete, Schutzsuchende und geduldete Personen in Deutschland, Europa und der Welt – unabhängig von einer Pandemie – jeden Tag. Sie treffen sie, ohne dass die Legitimität des Zwecks der Einschränkungen, ihre Geeignetheit und ihre Angemessenheit in Frage gestellt werden würden.
Zum Tag der Menschenrechte erinnern der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP, der AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V. und Aktiv für Flüchtlinge RLP daran, dass auch Menschen mit Fluchtoder Migrationsgeschichte Trägerinnen von Grund- und Menschenrechten sind – und zwar unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status.

Die aktuelle Debatte blendet das nahezu vollständig aus:

– In Sammelunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen sind Bewohnerinnen aufgrund der dortigen Lebensumstände einem dreifach erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Das RobertKoch-Institut sieht in Sammelunterkünften für Flüchtlinge folgerichtig eine der „Ursachen für den starken Anstieg“ der Infektionszahlen.
– Ausbrüche in Flüchtlingsunterkünften führen immer wieder dazu, dass ganze Einrichtungen
und hunderte nicht-infizierte Bewohnerinnen unter Quarantäne gestellt und in den Unterkünften festgesetzt werden. In Rheinland-Pfalz standen zuletzt die Erstaufnahmeeinrichtung in Hermeskeil und ihre fast 700 Bewohnerinnen unter Quarantäne.
– Mitten in der Pandemie werden Menschen durch Abschiebungen in vom Robert-Koch-Institut
ausgewiesene Risikogebiete gefährdet. Die Bundesregierung bemüht sich sogar um Abschiebungen nach Afghanistan, wo derzeit nach Schätzungen der afghanischen Regierung etwa ein Drittel der Bevölkerung infiziert und direkt von der Pandemie betroffen ist.