Die von Bundesinnenminister Horst Seehofer und einigen CDU/CSU-Innenminister*innen bei der IMK verhinderte Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien ist ein menschenrechtlicher Dammbruch.
Auch Straftäter*innen und sogenannte „Gefähder*innen“, die die CDU/CSU-Innenminister mit der Aufhebung des Abschiebestopps angeblich adressieren wollen, sind Träger*innen von Menschenrechten. Auch für sie gilt die Europäische Menschenrechtskonvention, nach der niemand durch eine Abschiebung einer konkreten Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden darf. In sicherheitsrechtlich relevanten Fällen muss der Schutz der hiesigen Bevölkerung deshalb durch den Rückgriff ausschließlich auf jene Maßnahmen des Strafrechts gewährleistet werden, die auch bei inländischen Straftäter*innen oder „Gefährder*innen“ zur Anwendung kommen.
Anders als von den Innenminister*innen der Union behauptet, wird die Aufhebung des generellen Abschiebeschutzes zudem auch u.a. für diejenigen Syrer*innen in Deutschland negative Folgen haben,
– über deren Asylantrag noch gar nicht entschieden wurde,
– die lediglich geduldet werden oder
– denen in der Vergangenheit – oft widerrechtlich – lediglich subsidiärer Schutz zuerkannt wurde.
Ihnen allen droht jetzt – weil die Rückkehr nach Syrien grundsätzlich als möglich erachtet wird – die Ablehnung ihres Asylantrags oder der Widerruf ihres bisherigen Schutzstatus – mit massiven Folgen für ihren aktuellen und ihren angestrebten Aufenthaltsstatus.
Die geplanten Abschiebungen nach Syrien setzen außerdem die Kooperation mit einem Regime voraus, das zum Zweck des Machterhalts Menschen willkürlich inhaftiert, foltert und mordet und das nicht zögert, Giftgas gegen die eigene Bevölkerung einzusetzen. Die Bereitschaft, mit diesem Regime zu kooperieren, ist ein eklatanter Bruch mit der bisher eindeutigen Positionierung der Bundesrepublik gegenüber Baschar al-Assad. Sie ist ein unverhohlener Kotau vor den Rechtspopulisten, die den Diktator seit Jahren hofieren und sich von ihm einladen lassen.
Wir erwarten von der rheinland-pfälzischen Landesregierung aus all diesen Gründen, durch einen Abschiebestopp in eigener Verantwortung verbindlich sicherzustellen, dass aus Rheinland-Pfalz auch weiterhin niemand nach Syrien abgeschoben und damit der konkreten Gefahr willkürlicher Folter, Verhaftung oder Ermordung durch das dortige Regime ausgesetzt wird.
gez.
- Torsten Jäger, Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
- Pierrette Onangolo, AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V.
- Annika Kristeit, Aktiv für Flüchtlinge RLP