Pressemitteilung: Geflüchtete Frauen und Mädchen nur unzureichend gegen Gewalt geschützt!

Gemeinsame Presseerklärung von PRO ASYL, Flüchtlingsräten und der Universität Göttingen

Ein aktueller Bericht zu Gewalt gegen Frauen macht deutlich: Deutschland hat die Istanbul-Konvention mangelhaft umgesetzt. Weibliche Asylsuchende und ihre geschlechtsspezifischen Fluchtgründe werden kaum in den Blick genommen. Das offenbart eine Untersuchung von PRO ASYL, den Flüchtlingsräten und dem Institut für Kulturanthropologie der Universität Göttingen.

Vor wenigen Wochen kritisierten deutsche Politiker*innen, dass die Türkei aus der Istanbul-Konvention ausgetreten ist, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Was dabei aus dem Blickfeld gerät: Das Abkommen ist hierzulande zwar in Kraft, die Umsetzung jedoch mangelhaft.

Die Bundesrepublik hat sich dazu verpflichtet, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, einen Beitrag zur Beseitigung ihrer Diskriminierung zu leisten sowie ihre Gleichstellung und ihre Rechte zu fördern. Geflüchtete Frauen und Mädchen sind in besonderer Weise von Gewalt bedroht und betroffen. Doch sie fallen in vielerlei Hinsicht durchs Raster – sei es bei der Erkennung der Vulnerabilität, im Bereich der Unterbringung, bei der Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Asylgründe oder wenn es um psychologische Beratung geht. Das ist das Ergebnis eines heute veröffentlichten Schattenberichts von PRO ASYL und Partnern an ein Expertengremium des Europarats (Grevio), das die Einhaltung der Istanbul-Konvention überwacht. Diese gilt in Deutschland wie ein Bundesgesetz – die Bundesregierung verletzt also mit der Nichteinhaltung des Abkommens ihre eigenen Gesetze. 

Es beginnt bereits bei der Ankunft: Besonders gefährdete Schutzsuchende – sogenannte vulnerable Personen – werden als solche häufig gar nicht erkannt. Eine unmittelbare Folge ist, dass von Gewalt betroffene Frauen keine angemessene psychosoziale und medizinische Versorgung erhalten und kaum Unterstützung erfahren. Letztendlich droht auch, dass ihnen der nötige asylrechtliche Schutz versagt bleibt. Andrea Kothen von PRO ASYL: „Wir brauchen die bundesweite Einführung eines transparenten und flächendeckenden Identifizierungsverfahrens vulnerabler Personen. Nur wenn es hierfür ein einheitliches, verbindliches System gibt, kann in der Folge sichergestellt werden, dass die betroffenen Frauen ihre Rechte wahrnehmen können.“

Vergewaltigungen und Genitalbeschneidung als Fluchtgrund

Viele geflüchtete Frauen stammen aus patriarchal geprägten Gesellschaften oder aus Ländern, in denen sie aufgrund von Kriegs- und Krisensituationen besonders gefährdet sind. Ihre Fluchtgründe sind vielfältig: Genitalbeschneidung, straffrei bleibende Vergewaltigungen, Zwangsheiraten auch von minderjährigen Mädchen, häusliche Gewalt, Entführungen, Vergewaltigungen als Kriegswaffe und anderes. Der Anteil der Fälle, in denen Frauen aufgrund geschlechtsspezifischer Gründe Flüchtlingsschutz erhalten, müsste hoch sein – ist er aber nicht. Im Schattenbericht wird festgestellt: Etliche Frauen dürften durch die Raster einer nicht ausreichend sensibilisierten Asylstruktur fallen.

Selbst benannte geschlechtsspezifische Gewalt führt oft nicht zur Flüchtlingsanerkennung. Gewalt an Frauen wird nach wie vor in den Asylverfahren nicht hinreichend thematisiert. Sie wird nicht selten im Bereich „privater Lebensführung“ verortet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist hier gefordert, zu einer verbesserten Anerkennungspraxis zu kommen. In den Anhörungen müssten Frauen aktiv, trauma- und gendersensibel ermutigt werden, von Gewalterfahrungen zu berichten. Überdies sollte das BAMF eine aussagekräftige Statistik zur Berücksichtigung von geschlechtsspezifischer Gewalt im Asylverfahren einführen.

Gewalt in Sammelunterkünften – Ankerzentren gehören abgeschafft!

Ein großes Problem beim Thema Gewaltschutz bleibt die Unterbringung von Geflüchteten in großen Sammelunterkünften – trotz etlicher Versuche, die Situation zu verbessern. Die Angst vor Übergriffen durch männliche Bewohner, Security-Personal oder sonstige Angestellte gehört für viele Frauen zum Alltag – zum Beispiel, weil sie in vielen Unterkünften noch nicht einmal ihr Zimmer abschließen können. Fehlende Privatsphäre und die Abgelegenheit der Unterkünfte vergrößern diese Gefahr. „Sammelunterkünfte sind konflikt- und gewaltfördernd. Die Ankerzentren und ähnliche Einrichtungen gehören deshalb ein für allemal abgeschafft“, fordert Simone Eiler vom Flüchtlingsrat Bayern.

Frauen, die von Gewalt betroffen sind, haben gemäß Istanbul-Konvention Anspruch auf umfassende Gesundheitsleistungen. Laura Müller vom Flüchtlingsrat Niedersachsen erklärt: „In der Praxis bleiben Frauen nötige Gesundheitsleistungen und Unterstützung häufig verwehrt. Dies gilt besonders für den Aufenthalt in der Erstaufnahme und die Inanspruchnahme von psychosozialer Versorgung und Therapie. Auch Dolmetscher*innen gibt es im medizinischen Bereich immer noch nicht in ausreichendem Maße.“

Es bleibt also noch viel zu tun, um allen Frauen ein Leben in Sicherheit und Würde in Deutschland zu ermöglichen. „Insgesamt wird sichtbar, dass das Asyl- und Aufenthaltsrecht an vielen Stellen in einem eklatanten Widerspruch zum Gewaltschutz steht“, erklärt Prof. Dr. Sabine Hess vom Institut für Kulturanthropologie der Universität Göttingen, das den Schattenbericht mitverantwortet.

Dies gilt nicht nur für Deutschland: Die Bundesregierung sollte sich auch dafür einsetzen, dass „ein Europa frei von Gewalt gegen Frauen“, wie es in der Präambel der Istanbul-Konvention als Ziel formuliert ist, Realität wird. Dies erscheint nicht möglich ohne grundlegende Änderungen in der Europäischen Asylpolitik, für die Deutschland eine Mitverantwortung trägt.

Eine ausführliche Zusammenfassung finden Sie hier.

Von A bis Z – Das Adressbuch der Flüchtlingsarbeit in RLP

Es ist so weit. Wir präsentieren voller Stolz unser fast fertiges Adressbuch der Flüchtlingsarbeit in Rheinland-Pfalz.

Fast fertig? Ja, das Adressbuch wird niemals so ganz fertig werden können. Dafür unterliegen die Adressen, Kontaktdaten und Angebote einem zu großen Wandel. Das wissen wir und wollen deshalb in unserer neuen Druckdatei darauf eingehen. Deshalb haben wir das neue Adressbuch als eine lose Blatt-Sammlung konzipiert, in der einzelne Seiten ohne Probleme ausgetauscht werden können.

Fast fertig ist es auch deshalb, weil wir bevor wir damit in den großen Druck gehen wollen, Sie erneut um eine Überprüfung der angegebenen Adressen bitten wollen.

Bitte überprüfen Sie die angegeben Daten im jeweiligen Kreis, Verband oder die eigenen Kontaktdaten.

Um uns nun Korrekturen zukommen zu lassen gibt es zwei Möglichkeiten:

Entweder Sie senden uns eine Mail an adressbuch@asyl-rlp.org.

Oder Sie laden ein Dokument mit den notwendigen Änderungen unter folgendem Link hoch: https://cloud.lusku.de/index.php/s/R3iydkeRjS3QS3W

Für die Korrekturen im PDF würde es uns ganz riesig viel helfen, wenn bei den Nachrichten deutlich die Seitenzahl angegeben würde, Und auch in welchem Landkreis/welcher Stadt die entsprechende Einrichtung ist.

In folgendem Dokument finden sich ein paar Hinweise, die dabei behilflich sein können:

Unter folgendem Link steht das Adressbuch zum Download bereit:

https://cloud.lusku.de/index.php/s/jgnEZDAA9kQK529?dir=undefined&openfile=306951

Bitte nutzen Sie dafür die aktuellere Version.

Integration mit Konzept

Integrationsarbeit? Solidarische Flüchtlingsarbeit? Gemeinwesenarbeit? Wie wichtig sind dabei Konzepte und Netzwerkpartner:innen?  Was verstehen wir überhaupt unter Integration?

Aktiv für Flüchtlinge, das bei uns angedockte Projekt für die ehrenamtliche Migrationsarbeit inm Land lädt dazu ein, den folgenden Fragen in einer Veranstaltungsreihe auf den Grund zu gehen. Für die ersten Veranstaltungen sind nun Anmeldungen unter anmeldung@asyl-rlp.org möglich

Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Wissenschaftler: innen und anderen Kooperationspartner:innen soll im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe  unter verschiedenen Blickwinkeln der Austausch zum Thema „INTEGRATION“  und kommunalen Integrationskonzepten ermöglicht  werden. Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt.

Die Zukunft des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft ist in vielen Bereichen vom bürgerschaftlichen Engagement abhängig.  Konzepte für die Arbeit müssen weiterentwickelt und dabei auch die Ansätze der letzten Jahre hinterfragt werden. Gerade im Bereich der Integrationsarbeit hat sich in den letzten Jahren vieles verändert. Noch immer findet sie auch an vielen Orten ohne Konzept statt. Bei dieser Veranstaltungsreihe soll im gegenseitigen Austausch etwas über die Sicht zum Thema „Integration“, die Situation der Aktiven in dieser Arbeit und zur wichtigen Unterstützungsmöglichkeit durch ein Integrationskonzept erfahren werden. Dabei soll der Schwerpunkt nicht nur auf dem Wissenstransfer, sondern auch auf der Vernetzung der Beteiligten liegen.

Mehr Infos und die Termine auf dem Flyer.

Weiterhin Abschiebungen nach Afghanistan geplant

Staubige Straße durch die Berge des Hindukuschs

Die internationalen Truppen verlassen fluchtartig Afghanistan

Bundesregierung weigert sich, Ortskräfte der Bundeswehr auszufliegen

Stattdessen plant sie die nächste Sammelabschiebung nach Kabul

Während der Truppenabzug aus Afghanistan an Geschwindigkeit zunimmt und die Bundeswehr bis zum 30. Juni 2021 das Land endgültig verlassen will, verweigert die Bundesregierung afghanischen Ortskräften die Unterstützung bei der Ausreise nach Deutschland. Stattdessen plant sie den nächsten Abschiebungsflug nach Kabul für Anfang Juli 2021. Das ist ein menschenrechtlicher Skandal“, erklären die Diakonie in RLP, der Flüchtlingsrat RLP e.V. und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP.

„Weiterhin Abschiebungen nach Afghanistan geplant“ weiterlesen