Bundeskanzler Friedrich Merz und Innenminister Alexander Dobrindt hatten bereits im Wahlkampf angekündigt, ab dem ersten Tag ihrer Amtszeit stationäre Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen einzuführen.
Der Rat für Migration äußerte sich bereits im September 2024 kritisch zu diesem Vorhaben:
“Das aktuell verfolgte Politikziel, schutzsuchende Personen an den Grenzen Deutschlands zurückzuweisen, stellt einen gefährlichen Populismus in der migrationspolitischen Debatte dar.
Aus der geltenden Gesetzeslage ergibt sich unzweifelhaft, dass eine Zurückweisung von schutzsuchenden Personen rechtswidrig ist. Sie verstößt gegen die EU-Asylverfahrensrichtlinie und Dublin-III-Verordnung sowie ggf. gegen die EU-Rückführungsrichtlinie.
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