Das Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtung der Bundesländer – Ergebnisse eines Rechtsgutachtens vom Paritätischen Gesamtverband

An dieser Stelle wollen wir auf die neu veröffentliche Studie vom paritätischen Gesamtverband zum Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtung der Bundesländer aufmerksam machen.

Im Ankündigungstext vom 12.11.2019 schreibt der Paritätische folgendes: Aus dem Rechtsgutachten geht als Haupterkenntnis hervor, dass die Bundesrepublik und ihre Länder nach den Vorgaben des Völker-, EU- und Verfassungsrechts verpflichtet sind, für minderjährige Kinder von Asylsuchenden den Zugang zum Schul- und Bildungssystem spätestens drei Monate nach Äußerung des Asylbegehrens effektiv sicherzustellen. Entsprechend dem Grundsatz der Inländergleichbehandlung ist damit der Zugang zu den regulären öffentlichen Schulen entsprechend der für Inländer bzw. andere zugewanderte Personen geltenden schulrechtlichen Zugangs- und Eignungsvoraussetzungen gemeint. Um dieses Recht für zugewanderte Kinder und Jugendliche in der Realität zu gewährleisten, müssen die Länder eine vorbereitende und unterstützende effektive Förderung in der deutschen Spra-che sicherstellen. Dies hat unabhängig vom Aufenthaltsstatus und der „Bleibeperspektive“ zu erfolgen; die Verpflichtung endet erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Ausreise bzw. Abschiebung.