EuGH-Urteil: Wegweisende Entscheidung als Hoffnungszeichen für afghanische Geflüchtete

In einem wichtigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 10.06.21 über die Voraussetzungen zur Gewährung subsidiären Schutzes entschieden. Bis Dato war es in Deutschland üblich, dass das Verhältnis von zivilen Opfern zur Gesamtbevölkerung im Herkunftsland als Maßstab für die Erteilung und Ablehnung des subsidiären Schutzstatus galt.

Nach dem Urteil des EuGHs bedarf es aber mehr als nur ein quantitatives Kriterium zur Entscheidungsfindung. Vielmehr müsse eine individuelle und ernsthafte Einzelprüfung stattfinden, welche „eine umfassende Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls“ vorsieht (Urteil EuGH C-901/19).

Vorausgegangen war eine Klage von zwei afghanischen Staatsangehörigen auf subsidiären Schutz vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. In einem Vorabentscheidungsersuchen bat das Gericht den EuGH um Klärung, ob der bisherige Ansatz des „body-count“ noch verhältnismäßig ist.