Friederike Stahlmann hat für das Verwaltungsgericht Wiesbaden ein äußerst ausführliches Gutachten zur allgemeinen Lage in Afghanistan erstellt. Ein Blick in das Gutachten lohnt sich! Download: Gutachten Afghanistan_Stahlmann_28.03.2018
In dem über 400-seitigem Dokument (es gibt ein sehr gutes und detailliertes Inhaltsverzeichnis) widmet sie sich unter anderem Fragen wie :
Wie stellt sich die Sicherheitslage für
a) Zivilpersonen in Afghanistan
b) Rückkehrer aus dem westlichen Ausland
bei wertender Gesamtbetrachtung der Sicherheitslage dar?
c) Können für einzelne Regionen bzw. Personengruppen, insbesondere für aus dem westlichen Ausland als abgelehnte Asylbewerber zurückkehrende Personen Risikofaktoren benannt werden, die zu einer Verdichtung der Gefahren führen?
Gibt es jenseits des innerstaatlichen Konflikts existenzielle Gefährdungen, die so geartet sind, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen von einer systematischen Untererfassung („Dunkelziffer“) der Opfer ausgegangen werden muss?
Besteht für Zivilpersonen im gesamten Staatsgebiet Afghanistans ein solches Gewaltniveau, dass allein aufgrund ihrer Anwesenheit aktuell oder in naher Zukunft die Gefahr besteht, einen ernsthaften Schaden hinsichtlich des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit zu erleiden und bestehen insoweit regionale Unterschiede?
Kann grundsätzlich unterstellt werden, dass eine alleinstehende Person zwischen 18 und 40 Jahren, die gesund und arbeitsfähig ist und die als aus dem westlichen Ausland abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan zurückkehrt, in den Provinzen Kabul, Pandjir, Bamyan, Mazar-i-Sharif oder Herat grundsätzlich auf die Hilfeleistung in Afghanistan verbliebener Familienmitglieder oder Freunde zurückgreifen kann? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um von einer schutz- und unterstützungsfähigen und –willigen Familie auszugehen?