Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in RLP e.V., der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP, der Flüchtlingsrat RLP e.V. und das Projekt civi kune RLP mahnen an, die „Integrationspauschale des Bundes“ von vorne herein mit einer klaren Zweckbindung an die Landkreise und Kommunen weiterzuleiten:
ie LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in RLP e.V., der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP, der Flüchtlingsrat RLP e.V. und das Projekt civi kune RLP begrüßen die Verständigung der Landesregierung mit den Kommunen in Rheinland-Pfalz über die Verteilung zusätzlicher Mittel des Bundes für flüchtlingsbezogene Kosten im Jahr 2022. Die Vereinbarung sieht vor, dass 80 Prozent der auf Rheinland-Pfalz entfallenden Mittel in Höhe von ca. 72 Millionen Euro an die kreisfreien Städte und Landkreise weitergeleitet werden und lediglich 20 Prozent beim Land verbleiben sollen.
Die Weiterleitung eines Großteils dieser Mittel ist sinnvoll und zielführend. Denn das Gelingen von Integrationsprozessen hängt im Wesentlichen davon ab, wie die Voraussetzungen dafür in den Kommunen ausgestaltet sind. Die sogenannte „Integrationspauschale des Bundes“ kann bei zweckgemäßer Verwendung vor Ort dazu beitragen, gute Rahmenbedingungen für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten sicherzustellen.
Die vier Einrichtungen mahnen deshalb zugleich an, dass die Kommunen die bereitgestellten Mittel gezielt und ausschließlich hierfür einsetzen. Um das zu gewährleisten sollte das Land sie von vorne herein mit einer klaren Zweckbindung weiterleiten.
Dies kann durch die Verpflichtung der Kommunen zur jährlichen Erstellung eines Verwendungsnachweises oder weitergehend durch die Auflage eines Landes-Förderprogramms erfolgen, über das die Mittel nach konkreten Vergabekriterien abgerufen werden können.
Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in RLP e.V., der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP, der Flüchtlingsrat RLP e.V. und das Projekt civi kune RLP begrüßen zudem, dass der Bund sich beim Treffen der Bundesregierung mit den Ministerpräsident*innen der Länder am 2. November 2022 auch dazu verpflichtet hat, sich ab 2023 dauerhaft an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder und Kommunen zu beteiligen. Die Verstetigung der Integrationspauschale des Bundes – auf Rheinland-Pfalz wird ab 2023 jährlich ein Betrag in Höhe von ca. 60 Millionen entfallen – kann einen wichtigen Beitrag zur Planungssicherheit der Kommunen und zur Schaffung von dauerhaft guten Rahmenbedingungen der Integration vor Ort schaffen.
Dafür ist es erforderlich, dass der Großteil der Bundesmittel auch in 2023 und den Folgejahren an die Kommunen weitergeleitet wird und das Land zugleich dafür Sorge trägt, dass sie dort nachprüfbar zweckgemäß verwendet werden.
gez.:
- Pfarrer Albrecht Bähr, LIGA RLP e.V.
- Torsten Jäger, Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP
- Pierrette Onangolo, Flüchtlingsrat RLP e.V.
- Gwendolyn Albrecht-Fuseini, Projekt civi kune RLP