Neues Empfehlungsschreiben des Robert-Koch-Instituts bezüglich der Unterbringung von Schutzsuchenden

Am 8. Juli hat das Robert-Koch-Institut seine „Empfehlungen für Gesundheitsämter zu Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Schutzsuchende“ veröffentlicht.

Am 11. Juni wurde in der TAZ ein Empfehlungsschreiben des RKI vom 7. Mai 2020 bezüglich der Unterbringung von Schutzsuchenden in Massenunterkünften veröffentlicht.
https://taz.de/…/!5688049&s=Massenquarant%C3%A4ne+vermeiden/

In dem ersten Empfehlungsschreiben verweist das RKI unter anderem auf eine Einzelunterbringung: „Idealerweise sollte eine Einzelzimmerunterbringung angestrebt werden. Dies kann ggf. durch eine Reduzierung der Belegung der Unterkunft und/oder durch Nutzung weiterer Unterkünfte wie Wohnungen oder Hotels realisiert werden“. In dem neu verfassten Entwurf vom 8. Juli schreibt das RKI nur noch, dass „alle anderen Personen (gemeint sind Personen ohne Familienverband, Anm. von Torsten Jäger, Initiativausschuss für Migrationspolitik RLP) in weniger belegten Zimmern unterzubringen“ sind. Es ist anzunehmen, dass die Bundesregierung nach der verspäteten Veröffentlichung des ersten Empfehlungsschreibens Druck auf das RKI ausgeübt hat, was die vorgenommenen Änderungen im neuen Konzept erklärt.

Link zu den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vom 8. Juli 2020:
https://www.rki.de/…/Neuar…/AE-GU/Aufnahmeeinrichtungen.html

Link zu dem Empfehlungsschreiben vom 7. Mai:
https://www.nds-fluerat.org/…/2020-05-07-RKI-Hinweise_COVID…