Am 29. August 2023 wurde den rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden ein Rundschreiben übermittelt im Zusammenhang mit der Verlängerung des Abschiebungsstopps nach § 60a Abs. 1 AufenthG in Bezug auf die Islamische Republik Iran.
Es ist so wie alle anderen Rundschreiben auf unserer Website auch, unter Wissenswertes –> Erlasse –> Erlasse 2023 zu finden.
Der Abschiebungsstopp wird in RLP bis 31.12.2023 verlängert, jedoch sind bestimmte Personengruppen von dem allgemeinen Stopp ausgenommen:
„Dabei wird die Rückführung von Gefährdern, schweren Straftätern und Personen, bei
denen das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt, und von
Ausreisepflichtigen, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung
verweigern, nach sorgfältiger Einzelfallprüfung weiterhin als geboten erachtet. Das
Ergebnis der Einzelfallprüfung ist aktenkundig zu machen.“ (siehe Rundschreiben)