Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Großen Koalition das „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz)“ verabschiedet. Es sieht massive Einschnitte in die Grundrechte von Menschen vor, die – aus unterschiedlichen Gründen – der Ausreisepflicht unterliegen.
Gegenwärtig ist nach unseren Informationen unklar, ob das im Bundestag beschlossene Gesetz durch Änderungen kurz vor seiner Verabschiedung zu einem „Zustimmungsgesetz“ geworden oder ein „Einspruchsgesetz“ geblieben ist. Der Rechtsausschuss des Bundesrates und der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages halten das Gesetz laut Presseberichten vom 13. Juni 2019 jedenfalls für zustimmungsbedürftig.
Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, und das Land Rheinland-Pfalz, dem Gesetz – sofern dessen Zustimmung benötigt wird – im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern bzw. – sofern dessen Zustimmung nicht erforderlich ist – im Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz einzulegen und den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen.