07/ 2018 PM vom 29.05.2018: Falsche Asylentscheidungen – Der eigentliche BAMF Skandal?

Falsche Asylentscheidungen – Der eigentliche BAMF Skandal?

Auch in der BAMF Außenstelle in Bingen soll es Medienberichten zufolge zu Unregelmäßigkeiten und rechtswidrigen Praktiken bei Asylanerkennungen gekommen sein. Sollte dies so sein, muss eine lückenlose Aufklärung erfolgen und ggf. vorliegendes Fehlverhalten sanktioniert werden.

Der eigentliche Skandal ist aber die politisch motivierte, systematische Absenkung der Zahl positiver Entscheidungen durch eine Änderung der Anerkennungskriterien in den vergangenen Jahren. Diese Praxis führt zu hunderttausenden fehlerhafter negativer Asylentscheidungen. Das übertrifft die angeblich fehlerhaften positiven Entscheidungen, die aktuell in Bingen und in anderen BAMF Außenstellen zur Debatte stehen, um ein Vielfaches.

Derzeit fordern viele Politiker, auch aus Rheinland-Pfalz, eine Überprüfung der Entscheidungspraxis und, so z.B. Bundesjustizministerin Katarina Barley, bundesweite, stichprobenartige Kontrollen der Bescheide. „Gilt die auch für negative Entscheidungen des BAMF?“, fragt Pierrette Onangolo, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates Rheinland-Pfalz.Denn was in der derzeitigen Debatte um die strukturellen Mängel bei den BAMF-Entscheidungen weitgehend unterzugehen droht, ist die inakzeptable Fehlerquote bei negativen Entscheidungen, wie sich an der hohen Erfolgsquote der Klagen vor Verwaltungsgerichten zeigt.

„Seit 2015 stellen wir für die Hauptherkunftsländer der Flüchtlinge eine ins Auge springende Reduzierung der Schutzquoten fest, obwohl sich die Situation in manchen dieser Staaten – etwa Afghanistan – in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert hat“, kritisiert Pierrette Onangolo. „Dies ist auf die neuen Vorgaben und Leitsätze der BAMF Leitung und letztlich des Bundesinnenministers zurückzuführen“, so Onangolo weiter.

Dabei folgte das BAMF der Devise: Das Korrektiv sind die Verwaltungsgerichte – anstelle einer wirklichen Qualitätskontrolle im Hause selbst. Ende 2017 waren etwa 372.000 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten anhängig.
2017 hatten 40,8 Prozent der Klagen Erfolg (bereinigte Schutzquote): Fast die Hälfte der überprüften negativen Asylbescheide wurde also durch die Verwaltungsgerichte korrigiert – bei syrischen und afghanischen Asylsuchenden waren es sogar über 60 Prozent! (Aus: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von DIE LINKE vom 22.03.2018, 19/ 1371)

„Es braucht eine umfassende Qualitätskontrolle im Bundesamt, wie PRO ASYL und viele weitere Verbände und Flüchtlingsräte schon seit Jahren fordern“, konstatiert die Vertreterin des rheinland-pfälzischen Flüchtlingsrates.

Von der Politik angetrieben wurde nach 2015 alles unternommen, um mit schnell angeworbenen und schlecht geschulten Entscheiderinnen und Entscheidern bis zur Bundestagswahl ein Höchstmaß an Asylentscheidungen zu treffen. Deren Qualität war bis Herbst 2017 kein Thema. Im BAMF stand die Optimierung von Abläufen im Vordergrund, sprich: Tempo. Sicherstellung der Verwirklichung eines Grundrechts durch adäquate, qualifizierte Gestaltung der Asylverfahren? Das wollte man sich nicht leisten.

Dies ist der Skandal, über den nicht gesprochen wird.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
AK Asyl RLP – Flüchtlingsrat RLP e.V.
Leibnizstraße 47
55118 Mainz
Pierrette Onangolo / Nina Gartenbach
info@asyl-rlp.org
Tel.: 06131 – 4924734