Seit zwei Jahren führt Russland einen brutalen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine. Millionen Menschen, die nichts anderes wollten, als in Frieden zu leben, wurden seitdem zur Flucht gezwungen. Die Europäische Union hat ihnen 2022 schnell und unbürokratisch einen Zufluchtsweg eröffnet. Mehr als vier Millionen Ukrainerinnen haben seitdem in der EU einen sicheren Ort gefunden; etwa 1,2 Millionen von ihnen in Deutschland, etwa 50.000 in Rheinland-Pfalz. Ermöglicht hat das eine überragende und andauernde zivilgesellschaftliche Solidarität! Diese Solidarität galt auch denjenigen, die z.B. als internationale Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit in der Ukraine gelebt haben und vor den gleichen russischen Drohnen und Panzern fliehen mussten wie ukrainische Staatsangehörige. Dass ihnen, ebenso wie vielen Russinnen, die sich nicht an dem völkerrechtswidrigen Krieg beteiligen wollten und geflohen sind, trotz anderslautender Versprechen zu Kriegsbeginn Schutz und Aufnahme in Deutschland verweigert wurde, ist und bleibt ein Skandal.
Aber auch für diejenigen, denen der Weg in die EU, nach Deutschland und nach Rheinland-Pfalz geebnet wurde, beginnt eine Zeit der Ungewissheit: denn im März 2025 läuft der sogenannte „vorübergehende Schutz“ für ukrainische Flüchtlinge europaweit aus. Die hierzu von der Europäischen Union aktivierte Richtlinie 2001/55/EG sieht eine Schutzgewährung für maximal drei Jahre vor. Sie kann ohne eine weitere Beschlussfassung auf europäischer Ebene nicht verlängert werden.
Derzeit gibt es aber keinerlei Anzeichen dafür, dass der Krieg in der Ukraine bis zu diesem Zeitpunkt ein Ende gefunden haben und eine sichere Rückkehr dorthin möglich sein wird. Prioritär und politisch angezeigt wäre daher eine zeitnahe Anschlussregelung auf EU-Ebene.
Doch das Zeitfenster hierfür ist eng. Denn im Sommer 2024 wird auf EU-Ebene neu gewählt. Hierbei droht europaweit ein flüchtlingsfeindlicher Rechtsruck. Zudem müssen sich das Europäische Parlament und die Europäische Kommission nach den Wahlen neu konstituieren und werden beide frühestens im Herbst 2024 wieder handlungsfähig sein.
Die Bundesregierung sollte deshalb schon jetzt auf europäischer Ebene auf eine schnelle Anschlussregelung drängen, sich gleichzeitig aber auch darauf vorbereiten, nationalstaatlich zu handeln, wenn sich innerhalb der EU kein Konsens (mehr) herstellen lässt.
Denn solange von Russland aus Drohnen auf die Ukraine niedergehen und die russische Regierung den Krieg gegen die Ukraine weiterführt, solange bleibt die Bundesrepublik und bleibt die Bundesregierung ihrem Versprechen verpflichtet, allen denjenigen Schutz und Aufnahme zu gewähren, die vor der russischen Aggression fliehen mussten und weiterhin fliehen müssen.
Pressemitteilung vom 23. Februar gemeinsam mit dem Initiativausschuss für Migrationspolitik.