Abschiebestopp für Jesidinnen in den Irak

Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) hat bestätigt, dass es einen rheinland-pfälzischen Abschiebestopp für Jesidinnen gibt.

Hier die erhaltenen Informationen im Wortlaut:

„Der Deutsche Bundestag hat im Januar 2023 die systematische Verfolgung und Ermordung von Jesidinnen und Jesiden im Nordirak durch die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) als Völkermord anerkannt und dabei das besondere Engagement der Frauen bei der Bewältigung und Aufarbeitung der Gräueltaten des IS gewürdigt (BT-Drs. 20/5228).

Vor dem Hintergrund einer derzeit anzunehmenden Unzumutbarkeit der Rückkehr in den früheren Verfolgerstaat wird hiermit gemäß § 60a Abs. 1 AufenthG angeordnet, Abschiebungen in den Irak von Frauen und Minderjährigen jesidischer Volks- bzw. Religionszugehörigkeit, die am 29. Februar 2024 in Rheinland-Pfalz aufhältig waren, aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen zunächst bis zum 31. Mai 2024 auszusetzen.

Von dem Abschiebestopp ausgenommen sind Gefährderinnen und Gefährder sowie Personen, für die ein Ausweisungsinteresse im Sinne des § 54 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 8 AufenthG besteht, ebenso Ausreisepflichtige, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern. Die Prüfung der Frage, ob ein solcher Ausnahmetatbestand vorliegt, erfolgt im Rahmen einer sorgfältigen Einzelfallprüfung. Das Ergebnis der Einzelfallprüfung ist aktenkundig zu machen.“

Da dieser Abschiebestopp erstmal nur drei Monate gilt, möchten wir an dieser Stelle auf die Härtefallkommission des Landes Rheinland-Pfalz hinweisen, über die für einige Jesidinnen ggf. eine längerfristige Perspektive geschaffen werden kann. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen dringender persönlicher oder humanitärer Gründe. Gründe die den Irak betreffen, können leider in der Härtefallkommission keine Berücksichtigung finden.

Auch wenn der Abschiebestopp für Jesidinnen erst einmal gute Nachrichten sind, weisen wir als Flüchtlingsrat RLP darauf hin, dass der Irak für große Teile der Bevölkerung, wie Jesiden, Kurd:innen und politisch Verfolgte weiterhin gefährlich bleibt. Ein Abschiebestopp für Jesidinnen ist ein guter Start, aber eben für viele hier lebende, aus dem Irak geflohene Personen nicht ausreichend. Wir bleiben dran. Auch für diese Gruppen lohnt es sich ggf. vorliegende Gründe für einen Härtefallantrag zu überprüfen.