Ab 01.08: „Gute Bleibeperspektive“ und Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz

Ab 01.08.2019  gelten nur noch Personen aus Syrien und Eritrea als Asylsuchende mit „guter Bleibeperspektive“.

Pro Asyl hat dazu eine News veröffentlicht, die das Konzept der „gute Bleibeperspektive“ kritisiert und auf die Folgen für die Betroffenen eingeht.

Ene, mene, muh und raus bist du! Mehr Asylsuchende von Integrationschancen ausgeschlossen

Zum 01.08.19 ist auch das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz tritt als erstes von allen Gesetzesänderungen in Kraft, die mit dem sogenannten Migrationspaket neu beschlossen wurden. Es regelt den Zugang  zu Leistungen der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung neu. 

Hier eine Übersicht welche Änderungen für Personen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung und Aufenthaltserlaubnis nach §22-25b daraus folgen.

Mehr Informationen zu diesem Gesetz auch bei der GGUA