Am 21. August 2019 tritt das umstrittene Hau-ab-Gesetz in Kraft, weitere Gesetze des sogenannten »Migrationspakets« gelten bereits oder kommen noch.
Die Gesetzesänderungen aus dem Migrationspaket beinhalten u.a.
folgende Punkte: Die Polizei darf ohne richterlichen Beschluss
eine Wohnung zur Abschiebung »betreten« und die Inhaftnahme zur
Abschiebung wird vereinfacht. Außerdem wurde eine neue
Unterform der Duldung geschaffen, die sogenannte Duldung light- Duldung für Personen mit ungeklärter Identität (§60b
AufenthG). Ferner werden im Asylbewerberleistungsgesetz die
Leistungen ab 1.9.2019 neu berechnet und neue
Leistungseinschränkungen eingeführt.
Aktueller Stand: Gesetze aus dem Migrationspaket
Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes: gilt seit dem 12. Juli 2019.
Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz: gilt seit dem 1. August 2019
Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Integrationsgesetz und Beschäftigungsverordnung: gilt seit dem 6. August 2019
Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz: gilt überwiegend seit dem 9. August 2019
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht: gilt seit dem 21. August 2019
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes: gilt ab dem 1. September 2019
Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung: gilt ab dem 1. Januar 2020, manche Länder haben aber Erlasse zur früheren Anwendung
Fachkräfteeinwanderungsgesetz: gilt mehrheitlich ab dem 1. März 2020
Aktuelle Übersichten und Arbeitshilfen
Pro Asyl: Neuregelungen des »Migrationspakets« im Überblick
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinkge: Kurzübersicht in Bezug auf Minderjährige