Das Hau Ab Gesetz ist in Kraft getreten

Am 21. August 2019 tritt das umstrittene Hau-ab-Gesetz in Kraft, weitere Gesetze des sogenannten »Migrationspakets« gelten bereits oder kommen noch.

Die Gesetzesänderungen aus dem Migrationspaket beinhalten u.a. folgende Punkte: Die Polizei darf ohne richterlichen Beschluss eine Wohnung zur Abschiebung »betreten« und die Inhaftnahme zur Abschiebung wird vereinfacht. Außerdem wurde eine neue Unterform der Duldung geschaffen, die sogenannte Duldung light- Duldung für Personen mit ungeklärter Identität (§60b AufenthG). Ferner werden im Asylbewerberleistungsgesetz die Leistungen ab 1.9.2019 neu berechnet und neue Leistungseinschränkungen eingeführt. 

Aktueller Stand: Gesetze aus dem Migrationspaket

Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes: gilt seit dem 12. Juli 2019.

Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz: gilt seit dem 1. August 2019

Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Integrationsgesetz und Beschäftigungsverordnung: gilt seit dem 6. August 2019

Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz: gilt überwiegend seit dem 9. August 2019

Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht: gilt seit dem 21. August 2019

Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes: gilt ab dem 1. September 2019

Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung: gilt ab dem 1. Januar 2020, manche Länder haben aber Erlasse zur früheren Anwendung

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: gilt mehrheitlich ab dem 1. März 2020

Aktuelle Übersichten und Arbeitshilfen

Pro Asyl: Neuregelungen des »Migrationspakets« im Überblick

Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinkge: Kurzübersicht in Bezug auf Minderjährige