Abschiebungen nach Afghanistan wieder uneingeschränkt möglich?

08/ 2018 Pressemitteilung vom 08.06.2018 des AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V.

Abschiebungen nach Afghanistan wieder uneingeschränkt möglich?

Bundeskanzlerin Merkel sieht keine Gründe mehr, Abschiebungen nach Afghanistan zu beschränken. Der AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V. fordert einen ausnahmslosen Abschiebstopp.

Bei ihrer Befragung vor dem Bundestag vertrat die Bundeskanzlerin die Meinung, dass nunmehr Abschiebungen nach Afghanistan uneingeschränkt möglich seien. Sie verwies dabei auf den neuen Lagebericht zu asyl- und abschieberelevanten Ereignissen in Afghanistan, welcher „starke regionale Unterschiede“ aufweise.  Neben Provinzen mit „aktiven Kampfhandlungen“ gebe es solche, in denen die Lage „vergleichsweise stabil“ sei – trotz gelegentlicher Anschläge oder anderer Gewaltaktionen.

„Angesichts der nach wie vor fragilen, sich immer mehr verschlechternden Situation in diesem Land, klingt diese Behauptung vor allem zynisch.“ meint Pierrette Onangolo, Geschäftsführerin des AK Asyl – Flüchtlingsrats RLP e.V. Laut Medienberichten, denen der Lagebericht vorlag und die daraus zitieren, befinde sich Afghanistan „in einer schwierigen Aufbauphase und einer weiterhin volatilen Sicherheitslage“; die Regierung in Kabul sei „häufig nicht in der Lage, ihre Schutzverantwortung effektiv wahrzunehmen“.

Auch Meldungen der letzten Monate über verheerende Attentate bestätigen diese instabile und prekäre Situation in Afghanistan. Und zwar flächendeckend im ganzen Land.

Seit 2015 werden viele Asylanträge afghanischer Flüchtlinge abgelehnt, mit der Begründung, Rückkehrer könnten an einem anderen Ort in Afghanistan Schutz finden. Mit der vorgenommenen Neubewertung des sogenannten „internen Schutzes“ im neuen Lagebericht kann die Behauptung inländischer Schutzalternativen in Afghanistan nicht mehr aufrechterhalten werden. Hieraus folgt, dass auch die pauschalisierte Ablehnung zahlreicher Anträge durch das BAMF unter Verweis auf diese Behauptung enden muss. „Die seit 2015 abgelehnten Asylanträge afghanischer Flüchtlinge müssen daher erneut geprüft werden“ fordert Uli Sextro, Vorsitzender des AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V. Bekräftigt wird diese Forderung durch die hohe Quote erfolgreicher verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen bei afghanischen Flüchtlingen: Allein 2017 wurden 61% der ablehnenden Entscheidungen des BAMF durch die Verwaltungsgerichte aufgehoben. (Bundestagdrucksache 19/1371, S.38).

Der AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP fordert die Bundesregierung zur genauen Lektüre des aktuellen Afghanistan-Lagerberichts auf und geht davon aus, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung durch den neuen Lagebericht sich in ihrer bisherigen Vorgehensweise bestätigt fühlt.

Wir fordern einen sofortigen, ausnahmslosen Abschiebestopp!

Keine Abschiebungen nach Afghanistan!

PM AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V. Keine Abschiebungen nach Afghanistan