Wir, der AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP, unterstützen die Aktion von #gleichbehandeln und rufen alle dazu auf, ebenfalls Unterzeichner:innen zu werden!
Bei der Aktion geht es um den Paragraf 87 Aufenthaltsgesetz der besagt, dass das Sozialamt bei einer Kostenübernahme der Behandlung verpflichtet ist die Daten an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit würde den Betroffenen die Abschiebung drohen. Aus Angst gehen deshalb viele nicht zur benötigten Behandlung und leiden unter den Folgen.
Deshalb hier der Aufruf: „Wir fordern den Gesetzgeber auf, in §87 Aufenthaltsgesetz eine Ausnahme für den Gesundheitsbereich zu schaffen und rufen alle Parteien auf, sich dafür einzusetzen.“
Wo ihr unterzeichnen könnt? Ganz einfach auf der Webseite von #gleichbehandeln. Dort findet ihr auch mehr Informationen zu dem Thema.
Außerdem möchten wir euch noch auf eine weitere Petition aufmerksam machen, die das selbe Thema anspricht: Medizinische Versorgung steht allen zu! Übermittlungspflicht jetzt einschränken!
Dort geht es ebenfalls um den §87, der die medizinische Behandlung von Menschen ohne Aufenthaltstitel faktisch ausschließt. Genug gehört? Dann jetzt unterzeichnen! Den Link findet ihr hier.