Nach der Ablehnung: Ein Härtefall? Ein Online-Infoabend über die Härtefallkommission, DO 17. Juni 18-20 Uhr

„Ich habe hier einen besonders schlimmen Fall und möchte ihn in die Härtefallkommission einbringen!“. So oder so ähnlich werden immer wieder Fälle auch von ehrenamtlichen Helfern an die Mitglieder der Härtefallkommission herangetragen. Doch leider ist nicht jeder Fall für die Härtefallkommission geeignet.


Das Diakonische Werk der evangelischen Kirchenkreise Trier und Simmern Trarbach, Außenstelle Büchenbeuren (Projekt Teilhabe durch Engagement), Aktiv für Flüchtlinge Rheinland Pfalz und der Flüchtlingsrat RLP e. V. laden Sie daheram 17. Juni 2021 zu einem Infoabend ein, der folgenden Fragen nachgeht:

  • Was ist die Härtefallkommission?
  • Wer ist Mitglied?
  • Wer kann einen Antrag einreichen?
  • Welche Fälle können eingereicht werden?
  • Was sind die Formalitäten?
  • Was sind Härtegründe?
  • Wie ist der genaue Ablauf?
  • Was sind die rechtlichen Folgen der Anrufung der Härtefallkommission?
  • Wie bereite ich den Härtefallantrag vor?
  • Welche Aufgaben kann ich als Vermittler/Berater der Klienten übernehmen?
  • Was soll ich dabei beachten?
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Schutz für die, die Schutz suchen!

Ein Bild mit Text. Der Text lautet: Aufruf gegen bundesweite Lagerpolitik. Schutz für die, die Schutz suchen. Nur in der eigenen Wohnung! Jetzt unterschreiben! www.lager-watch.de

Aufruf des Bündnis Lager-Watch zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai 2021

Schutz für die, die Schutz suchen – Nur in der eigenen Wohnung!

Stellt euch vor, #LeaveNoOneBehind wird wahr. Alle Menschen an den EU-Außengrenzen werden evakuiert – nach Gewalt, Angst, Krankheit, Bränden, nach Jahren.

Viele kommen nach Deutschland. Und was finden sie hier vor?

Sie kommen erneut in Lager. Dort werden ihre Taschen durchsucht, ihre Zimmer kontrolliert, Securities werden gewalttätig, Polizist*innen kommen und schieben Menschen ab. Erneut: Gewalt und Angst. Alte Traumata kommen nicht zur Ruhe, neue Krankheiten entstehen – Orte, schwankend zwischen Tristesse und Gewaltexzess. Der Bedarf an umfassender Gesundheitsversorgung, sowohl psychisch als auch physisch, ist bereits bei der Ankunft hoch und kann schon an diesem Punkt nicht gedeckt werden. Je länger die Aufenthaltszeiten in den Lagern – desto größer wird er.

Der in der Pandemie erforderliche Infektionsschutz ist derweil unmöglich einzuhalten. Beratung zum Asylverfahren, zu Gewaltschutz, zu besonderen Schutzbedarfen ist eingeschränkt oder gar nicht zu erreichen. Das alles ist von der Bundesregierung und den Landesregierungen so gewollt. Auch hier können es inzwischen Jahre sein, in denen sich Schutzsuchende erneut in einem Lager wiederfinden müssen.

Deswegen fordern wir: Lager abschaffen!

Alle Menschen haben ein Recht auf Wohnung, gleich welchen Aufenthaltsstatus sie haben.

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Einladung zum Plenum

Wir freuen uns Euch/Sie ein weiteres Mal zu unserem Online-Plenum einzuladen! Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen für Veranstaltungen, haben wir uns dazu entschieden das Plenum am 10. Juni 2021 ein weiteres Mal online durchzuführen. Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:

10:00 Uhr        Freiwilliges Angebot zum virtuellen Austausch

11:15 Uhr        Beginn + Vorstellung der Initiative „Familiennachzug Eritrea

11:45 Uhr        Vortrag Familiennachzug zu Eriträer:innen in Deutschland – Rechtsanwalt Herr Dieckmann

13:15 Uhr        Mittagspause

14:15 Uhr        Vortrag „Identitätsklärung eritreischer Flüchtlinge – aktuelle Entwicklungen und neue Rechtsprechung „, von Rechtsanwalt Jens Dieckmann

15:45 Uhr         Pause

16:00 Uhr        Vortrag  „Aktuelle Rechtsprechung in Asylverfahren von Flüchtlingen aus Eritrea“, von Rechtsanwalt Jens Dieckmann

17:00 Uhr        Ende

Wir bitten darum, dass sich alle Interessierten bei uns anmelden, damit wir den ZOOM-Zugangslink verschicken. Anmeldungen bitte an anmelden@asyl-rlp.org. Herzliche Grüße
Team, Vorstand und Ko-Gruppe

ናይ ኣማከርቲ ስደተኛታት RLP ዋዕላ ዕድመ

ዝኸበርኩም ጉዱሳት፥
ሰነ 10 2021 ኣብ እነካይዶ ናይ ኦንላይን ዋዕላ ብኽብሪ ንዕድመኩም።
ቀንዲ ዛዕባ ናይዚ ዋዕላ ብዛዕባ ኤርትራ ኢዩ ክከውን። ነዚ ዕላማ ድማ ሰሓብቲ መደርቲ ዓዲምና ኣለና። ኣበገስቲ ናይ “ ምጥርናፍ ስድራቤታት ኤርትራ“ ካብ ከተማ በርሊን ኣብዚ መደብ ኣጋይሽና እዮም። ነዚ ክፋል ድማ ናይ ቃንቃ ትግኛ ተርኃሚት ክትህልወና እያ። ኣብ መወዳእታ ድማ ናይ ሕጊ ጠበቓ ኣቶ የንስ ዲይክማን ኣብ መንጎ ካልኦት ዛዕባታት፣ ብዛዕባ ምጽራይ መንነት ከምኡ እውን ብዛዕባ ህሉው ናይ ሕጊ ዛዕባታት ክዛረብ ኢዩ። ን ልክዕ ሓበሬታ ምስ እዛ ጽሕፍቲ ተታሓሒዛ ዘላ PDF ምውካስ ይከኣል። ዋዕላና ከም ኩሉ ግዜ ንኹሎም ግዱሳት ኩፉት እዩ። በዚ ምኽንያት ኩሉኹም ግዱሳት ናብ ዙም (ZOOM-Zugangslink) ዘእቱ ሊንክ ክንሰደልኩም ተወከሱና።
ኣብዚ ዝስዕብ ተመዝገቡ፥

anmelden@asyl-rlp.org

Pressemitteilung: Bundesrat soll Inhaftierung von Kindern in Abschiebungsgefängnissen ausschließen

Angesichts der Initiative Schleswig-Holsteins im Bundesrat, die Inhaftierung von minderjährigen Kindern und Jugendlichen aufgrund bevorstehender Abschiebung auszuschließen, haben die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL eine gemeinsame Presseerklärung verfasst. Darin befürworten wir den eingereichten Gesetzesantrag der Landesregierung Schleswig-Holsteins, der auf eine Abänderung von § 62 Abs. 1 Satz 3 AufenthG abzielt. Dabei geht es darum, die Inhaftierung von Minderjährigen in Abschiebungshaft kategorisch auszuschließen. Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Aufruf: Familien gehören zusammen!

Krieg und schwere Menschenrechtsverletzungen zwingen Tausende Menschen zur Flucht.
Diese ist nicht nur gefährlich und voll Unwägbarkeiten, oft werden auf der Flucht auch Familien
auseinandergerissen. In der Folge ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Teil der Familie sich zum
Beispiel bereits in Deutschland befindet, während Angehörige noch in unmittelbarer Nähe zum
Konflikt oder in einem der griechischen Flüchtlingslager festsitzen.
Ein Weg zurück in die Herkunftsländer wie Syrien oder Eritrea, wo Bürgerkrieg oder Diktatoren
herrschen, ist den Geflüchteten aufgrund der dortigen politischen Verhältnisse meist versperrt.
Um wieder gemeinsam als Familie in Sicherheit zusammen zu leben, bleibt nur der
Familiennachzug nach Deutschland.
Jedoch stehen die Betroffenen vor gravierenden Problemen: Visumsverfahren ziehen sich oft
jahrelang hin – oder der Familiennachzug wird sogar komplett verhindert.
Seit 2018 wurde ein monatliches Kontingent definiert: Maximal 1000 Menschen pro Monat
dürfen im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrer Kernfamilie mit subsidiärem Schutz nach
Deutschland kommen.
Wir fordern den Bundestag und die Bundesregierung auf: Stellen Sie sicher, dass
Geflüchtete als Familie zusammenleben können!

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