Integration mit Konzept

Integrationsarbeit? Solidarische Flüchtlingsarbeit? Gemeinwesenarbeit? Wie wichtig sind dabei Konzepte und Netzwerkpartner:innen?  Was verstehen wir überhaupt unter Integration?

Aktiv für Flüchtlinge, das bei uns angedockte Projekt für die ehrenamtliche Migrationsarbeit inm Land lädt dazu ein, den folgenden Fragen in einer Veranstaltungsreihe auf den Grund zu gehen. Für die ersten Veranstaltungen sind nun Anmeldungen unter anmeldung@asyl-rlp.org möglich

Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Wissenschaftler: innen und anderen Kooperationspartner:innen soll im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe  unter verschiedenen Blickwinkeln der Austausch zum Thema „INTEGRATION“  und kommunalen Integrationskonzepten ermöglicht  werden. Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt.

Die Zukunft des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft ist in vielen Bereichen vom bürgerschaftlichen Engagement abhängig.  Konzepte für die Arbeit müssen weiterentwickelt und dabei auch die Ansätze der letzten Jahre hinterfragt werden. Gerade im Bereich der Integrationsarbeit hat sich in den letzten Jahren vieles verändert. Noch immer findet sie auch an vielen Orten ohne Konzept statt. Bei dieser Veranstaltungsreihe soll im gegenseitigen Austausch etwas über die Sicht zum Thema „Integration“, die Situation der Aktiven in dieser Arbeit und zur wichtigen Unterstützungsmöglichkeit durch ein Integrationskonzept erfahren werden. Dabei soll der Schwerpunkt nicht nur auf dem Wissenstransfer, sondern auch auf der Vernetzung der Beteiligten liegen.

Mehr Infos und die Termine auf dem Flyer.

Weiterhin Abschiebungen nach Afghanistan geplant

Staubige Straße durch die Berge des Hindukuschs

Die internationalen Truppen verlassen fluchtartig Afghanistan

Bundesregierung weigert sich, Ortskräfte der Bundeswehr auszufliegen

Stattdessen plant sie die nächste Sammelabschiebung nach Kabul

Während der Truppenabzug aus Afghanistan an Geschwindigkeit zunimmt und die Bundeswehr bis zum 30. Juni 2021 das Land endgültig verlassen will, verweigert die Bundesregierung afghanischen Ortskräften die Unterstützung bei der Ausreise nach Deutschland. Stattdessen plant sie den nächsten Abschiebungsflug nach Kabul für Anfang Juli 2021. Das ist ein menschenrechtlicher Skandal“, erklären die Diakonie in RLP, der Flüchtlingsrat RLP e.V. und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP.

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Zur Bundesratsentscheidung zum AZR am 25. Juni: Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL fordern: Nein zur massenhaften Datenspeicherung!

Gemeinsame Presseerklärung von Pro Asyl und den Landesflüchtlingsräten.

Nein zur massenhaften Datenspeicherung!
Am 25. Juni wird der Bundesrat über den Gesetzentwurf zum Ausländerzentralregister abstimmen. Die Bundesländer sollten ihn ablehnen. Denn die Sammelwut deutscher Behörden birgt Gefahren für Geflüchtete und ist datenschutzrechtlich höchst fragwürdig.

Erklärtes Ziel des „Gesetzes zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ ist es, die Datenbestände von Nichtdeutschen, insbesondere Geflüchteten, erheblich auszuweiten, zentral zu speichern und quasi auf Tastendruck Tausenden von Behörden zur Verfügung zu stellen. Die datenschutzbezogenen Grundrechte der Betroffenen werden dabei grob übergangen. In der Sachverständigenanhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestags haben Expert*innen erhebliche Datenschutzbedenken geltend gemacht. Auch PRO ASYL hatte den Gesetzentwurf zum Ausländerzentralregister (AZR) ausführlich kritisiert.

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EuGH-Urteil: Wegweisende Entscheidung als Hoffnungszeichen für afghanische Geflüchtete

In einem wichtigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 10.06.21 über die Voraussetzungen zur Gewährung subsidiären Schutzes entschieden. Bis Dato war es in Deutschland üblich, dass das Verhältnis von zivilen Opfern zur Gesamtbevölkerung im Herkunftsland als Maßstab für die Erteilung und Ablehnung des subsidiären Schutzstatus galt.

Nach dem Urteil des EuGHs bedarf es aber mehr als nur ein quantitatives Kriterium zur Entscheidungsfindung. Vielmehr müsse eine individuelle und ernsthafte Einzelprüfung stattfinden, welche „eine umfassende Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls“ vorsieht (Urteil EuGH C-901/19).

Vorausgegangen war eine Klage von zwei afghanischen Staatsangehörigen auf subsidiären Schutz vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. In einem Vorabentscheidungsersuchen bat das Gericht den EuGH um Klärung, ob der bisherige Ansatz des „body-count“ noch verhältnismäßig ist.