Am 9. März startet der nächste Flieger nach Afghanistan! Diakonie in RLP, Flüchtlingsrat RLP und Initiativausschuss: Integrationsministerium RLP muss bereits erteilte Zustimmungen erneut überprüfen und zurücknehmen

Am 9. März 2021 startet nach Informationen von Menschenrechtsorganisationen der insge-samt 37. Abschiebeflug nach Afghanistan seit Ende 2016. Er wird Menschen, die in Deutsch-land vergeblich Schutz gesucht haben, zwangsweise in ein Land zurückführen,
– in dem die Gewalt nach UNO-Informationen in allen Regionen seit Ende 2020 noch einmal dramatisch zugenommen hat;
– das vom Robert-Koch-Institut derzeit als „Covid-19- Risikogebiet“ ausgewiesen wird;
– das zu verlassen das Auswärtige Amt in seinen aktuellen „Reise- und Sicherheitshinweisen“ alle deutschen Staatsbürger*innen auffordert;
– in dem nach Zahlen des Welternährungsprogramms ein Drittel der Bevölkerung Hunger lei-det;
– in dem laut Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auch alleinstehende, gesunde und arbeitsfähige Männer nach ihrer Abschiebung regelmäßig keine Möglichkeit haben, ihre elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene auf legalem Weg zu befriedigen.

„Ein Bundesland, dessen Landesregierung sich einer ‚humanen Flüchtlingspolitik‘ verschrieben hat, darf Menschen nicht nach Afghanistan abschieben“, fordert Albrecht Bähr, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz. „Die Beteiligung rheinland-pfälzischer Aus-länderbehörden am letzten Abschiebeflug Anfang Februar 2021 kritisieren wir deshalb aus-drücklich als eklatante Missachtung von Humanität und Menschenrechten“, so Bähr weiter.
In Rheinland-Pfalz bedarf die Abschiebung nach Afghanistan in jedem Einzelfall der Zustim-mung des zuständigen Integrationsministeriums. Nach Auskunft des Ministeriums aus Novem-ber 2020 waren zu diesem Zeitpunkt insgesamt 9 afghanische Staatsangehörige aus Rhein-land-Pfalz bei der Bundespolizei zur Rückführung nach Afghanistan angemeldet. Sie könnten, so das Ministerium weiter „bei künftigen Flügen berücksichtigt werden.“
„Wir fordern die Landesregierung und das zuständige Integrationsministerium dazu auf, die im November 2020 bereits erteilten sowie ggf. weitere seitdem erteilte Zustimmungen zu Ab-schiebungen im Lichte der aktuellen Entwicklungen in Afghanistan erneut zu überprüfen,“ ver-langt Pierrette Onangolo, Geschäftsführerin des AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V..
So hat auch das Bundesverfassungsgericht in einem Eilrechtsbeschluss vom 9. Februar 2021 (2 BvQ 8/21) im Falle einer drohenden Abschiebung nach Afghanistan ausdrücklich festgehal-ten, dass „Behörden und Gerichte (…) sich bei der Beantwortung der Frage, ob ein Antragsteller in ein Land abgeschoben werden darf, (…) laufend über die tatsächlichen Entwicklungen un-terrichten (müssen) und nur auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse entscheiden (dürfen)“.
Diese verfassungsrechtliche Verpflichtung muss nach Überzeugung von Diakonie in RLP, AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V. und Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP zu einer er-neuten Überprüfung der zum Teil bereits vor Monaten vom Integrationsministerium erteilten Zustimmungen führen.
„Bei sachgerechter Würdigung der aktuellen Entwicklungen vor Ort muss diese Überprüfung dazu führen, diese Zustimmungen wieder zurückzunehmen und auf Abschiebungen aus Rhein-land-Pfalz nach Afghanistan ausnahmslos zu verzichten“, so Torsten Jäger, Geschäftsführer des Initiativausschusses für Migrationspolitik in RLP.
gez. Torsten Jäger – Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP
gez. Pierrette Onangolo – AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V.
gez. Pfarrer Albrecht Bähr – Diakonie in Rheinland-Pfalz